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IT-Sicherheit & Datenschutz

Seit dem 25. Mai 2018 gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union neue Datenschutzregeln, die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVG). Wichtige Neuerungen gibt es beim Bestellen von Datenschutzbeauftragten, bei den Informationspflichten gegenüber Betroffenen, bei der Datenübertragbarkeit und ‑löschung sowie bei der Datenschutzfolgeabschätzung. Ferner drohen bei Verstößen höhere Bußgelder. Handwerksbetriebe müssen entsprechend sicherstellen, dass sie die erforderlichen Anpassungen umsetzen.

IT-Sicherheit

Die nachfolgenden PDF-Dateien und Links unterstüzten Sie bei der Umsetzung der DSGVO u:

Vorgehensliste/ Prüfungspunkte zur DSGVO-Umsetzung, kurz sowie To-Do-Listen für die Beispielfälle

FAQ Datenschutz Handwerksbetriebe

Kleinbetrieb (SHK-Betrieb)

Kleinstbetrieb (KFZ-Werkstatt)

Informationen des ZDH



Bei Fragen zur individuellen bebtrieblichen Umsetzung:

Der Berater für Innovation und Technologie der Handwerkskammer ist gleichzeitig auch IT-Sicherheitsbotschafter. Er begleitet Betriebe beispielsweise dabei, einen individuellen IT-Sicherheitscheck durchzuführen (Festlegung technisch-organisatorischer Maßnahmen), ein Datenschutzkonzept zur erstellen oder ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (für die DSGVO) auszuarbeiten.

Ihr Ansprechpartner bei der Handwerkskammer

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Henning Horstbrink

Berater für Innovation und Technologie

Tel. 0521 / 5608 - 118

henning.horstbrink--at--hwk-owl.de

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