Corona_Campus_1
HWK OWL

Testpflicht auf dem Campus Handwerk

01.06.2021

Die erneut überarbeitete Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, gültig ab dem 28.05.2021, sieht als Bedingung für die Teilnahme an einer Berufsprüfung obligatorisch die Vorlage eines maximal 48 Stunden alten, negativen SARS-CoV2-Schnelltests vor. Alternativ kommt der Nachweis der Genesung nach erfolgter SARS-CoV2-Infektion oder aber der Nachweis über eine vollständig erfolgte Impfung in Betracht. Die Verordnung besagt, dass die Teilnahme an einer Prüfung ohne einen solchen formellen Nachweis nicht möglich ist.

Die Testpflicht gilt auch für Teilnehmende der Bildungsangebote (alle 3 Tage, Negativtestnachweis). Kein Teilnehmender darf ohne Testnachweis an den Bildungsangeboten der Handwerkskammer teilnehmen. Die Testpflicht bezieht die Handwerkskammer explizit auf alle Bildungsangebote, das heißt auch auf die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU).

Die Handwerkskammer weist darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, sich direkt im Testzentrum auf dem Campusgelände im Rahmen eines kostenlosen Bürgertests testen zu lassen.

Unter www.lisa-test.de kann vorab ein Termin reserviert werden. Wegen eventueller Wartezeiten, wird eine rechtzeitige Anreise dringend empfohlen.