Berufe A-Z - Elektroniker für Gebäudesystemintegration (m/w/d)
Berufsbild
Elektroniker*innen für Gebäudesystemintegration sind Fachkräfte für die Planung, Installation und das Zusammenführen moderner Gebäude- und Energie-Systeme. Sie vernetzen elektrotechnische Anlagen, digitale Steuerungstechnik, Smart-Home- und Smart-Building-Lösungen, Sicherheits- und Kommunikationstechnik sowie Energiemanagementsysteme zu intelligenten Gesamtstrukturen. Damit leisten sie einen zentralen Beitrag zu energieeffizienten, komfortablen und zukunftsfähigen Gebäuden.
Im Arbeitsalltag analysieren Sie die technischen Anforderungen eines Gebäudes, planen komplexe Systemarchitekturen und setzen diese fachgerecht um. Sie integrieren Sensorik und Aktorik, programmieren Gebäudeautomationssysteme, konfigurieren Netzwerke und führen Mess- und Prüfverfahren durch. Auch die Diagnose und Optimierung bestehender Systeme gehört zu Ihren Aufgaben. Dieser Beruf verbindet Elektrotechnik, IT, Digitalisierung und Kundenberatung und ist damit sowohl für Betriebe als auch für Auszubildende ein modernes, dynamisches und äußerst zukunftsorientiertes Tätigkeitsfeld.
Ausbildungsdauer und Ablauf
Die Ausbildung dauert regulär 3,5 Jahre und erfolgt im dualen System. Während Sie im Ausbildungsbetrieb praktische Fertigkeiten erwerben, vermittelt die Berufsschule die theoretischen Grundlagen. Ergänzend nehmen Auszubildende an überbetrieblichen Lehrgängen teil, in denen handwerkliche Kernkompetenzen praxisnah vertieft werden.
Die Ausbildung schließt mit zwei zeitlich voneinander getrennten Prüfungen ab. Die Gesellenprüfung ist als gestreckte Prüfung organisiert: Teil 1 findet in der ersten Hälfte der Ausbildung statt und fließt in die Gesamtnote ein. Teil 2 folgt am Ende der Ausbildungszeit und umfasst schriftliche, praktische und fallbezogene Aufgabenstellungen.
Ein zentraler Bestandteil von Teil 2 ist der betriebliche Auftrag. Dabei planen, realisieren, dokumentieren und präsentieren Sie eine praxisnahe Aufgabe aus dem Umfeld der Gebäudesystemintegration – zum Beispiel das Einrichten eines vernetzten Gebäudemanagementsystems, die Integration erneuerbarer Energien oder die Optimierung eines automatisierten Gebäudeteils. Der betriebliche Auftrag zeigt, dass Sie komplexe Aufgabenstellungen eigenständig, strukturiert und fachgerecht bearbeiten können.
Wesentliche Tätigkeiten
- Planen, Installieren und Vernetzen von Gebäude- und Energiesystemen
- Montieren von Installationssystemen, Energie- und Informationsleitungen
- Installieren von Energieverteilungs-, Beleuchtungs- und Sicherheitsanlagen
- Implementieren von Smart-Home- und Smart-Building-Lösungen
- Konfigurieren von IT-, Daten-, Funk- und Kommunikationssystemen
- Programmieren und Parametrieren von Gebäudeautomationskomponenten
- Einrichten von Energiemanagementsystemen und digitalen Steuerungsabläufen
- Durchführen von Messungen, Prüfungen und systematischen Fehleranalysen
- Inbetriebnehmen, Dokumentieren und Optimieren komplexer Gebäudeautomationssysteme
- Abstimmen verschiedener Gewerke und Schnittstellen im Gebäude
- Beraten von Kundinnen und Kunden hinsichtlich Komfort, Energieeffizienz, Sicherheit und Digitalisierung
Berufliche Perspektiven
Elektroniker*innen für Gebäudesystemintegration haben hervorragende Zukunftsaussichten, da intelligente Gebäude, Energieeffizienz und vernetzte Infrastrukturen immer wichtiger werden. Weiterbildungen wie der/die Elektrotechnikermeister*in, Fachwirt*in oder Spezialisierungen in Gebäudeautomation, Netzwerktechnik oder Energiemanagement sind mögliche Wege.
Mit wachsender Berufserfahrung ergeben sich Einsatzmöglichkeiten in Planung, Projektleitung, technischer Beratung, Systemintegration oder Gebäudemanagement. Auch der Weg in die Selbstständigkeit, z. B. im Bereich Smart-Building-Technik oder technische Dienstleistungen, ist attraktiv. Durch die fortschreitende Digitalisierung und die steigende Bedeutung energieeffizienter Gebäude bleibt der Beruf langfristig ein vielseitiges, innovatives und gefragtes Tätigkeitsfeld.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
| 1. Lehrjahr: | 910,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 960,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 1010,00 € |
| 4. Lehrjahr: | 1060,00 € |
| 1. Lehrjahr: | 935,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 985,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 1035,00 € |
| 4. Lehrjahr: | 1085,00 € |
§5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
1 Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß §21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
2 Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.