Berufe A-Z - Maurer (m/w/d)

Um gleich zu Beginn eine Mauer einzureißen: Als Maurer baust du nicht nur Mauern.



Unverzichtbar und stets dabei

Mit deinem handwerklichen Geschick bist du als Maurer von der Grundsteinlegung bis zur Fertigstellung eines Neubaus unverzichtbar und stets mit dabei. Von der Einrichtung einer Baustelle bis zur Planung und Herstellung von Untergründen, Wänden und Decken reicht deine Tätigkeitsspanne. Du kannst Wände abdichten, Schalungen herstellen und Öffnungen im Mauerwerk überdecken. Du arbeitest selbständig, egal ob von Hand oder mit der Maschine. 

Deine Arbeitgeber sind vor allem Hochbauunternehmen, Betonbaufirmen, Sanierungs- und Modernisierungsunternehmen oder im Fertighausbau tätig.



Arbeiten im Team

Für dich bedeutet das ständig neue Aufgaben auf wechselnden Baustellen, meistens im Freien. Dort arbeitest du mit anderen Handwerkern, Architekten und Bauleitern zusammen.



Ausbildungsinhalte

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan
  • Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
  • Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton
  • Herstellen von Baukörpern aus Steinen
  • Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz
  • Herstellen von Putzen
  • Sanieren, Instand setzen und Sichern von Baukörpern
  • qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen


Ausbildungsablauf

  • Ausbildungsdauer: 3 Jahre
  • Zwischenprüfung: Während der Berufsausbildung ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll am Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
  • Gesellen-/Abschlussprüfung: Die Ausbildung schließt mit einer Gesellen-/Abschlussprüfung ab.

Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

$5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

1 Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß $21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

2 Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Urlaubsanspruch

Die Empfehlung der Handwerkskammern für den Urlaubsanspruch beträgt:

  • Im 1. Lehrjahr 30 Werktage.
  • Im 2. Lehrjahr 30 Werktage.
  • Im 3. Lehrjahr 30 Werktage.

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Maurer (m/w/d): 8

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Maurer (m/w/d): 0

Wir beraten euch gerne!

Roman Ollech

Berufsbildung - Ausbildungsberatung

Tel. 0521 / 5608 - 312

roman.ollech--at--hwk-owl.de