Arbeitshilfe für kommunale Vergabestellen
Seit Anfang 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen ein neuer Rahmen für die kommunale Auftragsvergabe und bietet Kreisen, Städten und Gemeinden einen deutlich größeren Gestaltungsspielraum bei Vergaben im Unterschwellenbereich. Die hinterlegte Arbeitshilfe stellen wir zur Orientierung für eine rechtsichere, zweckmäßige und mittelstandgerechte Vergabepraxis bereit.
Ihre Ansprechperson in der Handwerkskammer:
Wirtschaftsförderung und Recht - Geschäftsbereichsleiter
Tel. 0521 / 5608 - 240