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Arbeitshilfe für kommunale Vergabestellen

Seit Anfang 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen ein neuer Rahmen für die kommunale Auftragsvergabe und bietet Kreisen, Städten und Gemeinden einen deutlich größeren Gestaltungsspielraum bei Vergaben im Unterschwellenbereich. Die hinterlegte Arbeitshilfe stellen wir zur Orientierung für eine rechtsichere, zweckmäßige und mittelstandgerechte Vergabepraxis bereit.

Ihre Ansprechperson in der Handwerkskammer:

Mathias Steinbild

Wirtschaftsförderung und Recht - Geschäftsbereichsleiter

Tel. 0521 / 5608 - 240

mathias.steinbild--at--hwk-owl.de

Arbeitshilfe für kommunale Vergabestellen nach § 75a GO NRW