
Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Sie gefördert, wenn Sie sich auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerks- und Industriemeister/in, Erzieher/in, Techniker/in, Fachkaufmann/frau, Betriebswirt/in oder auf eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen vorbereiten. Eine Altersgrenze besteht für die Förderung mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz nicht.
Unser Weiterbildungsberatungs-Team hilft Ihnen gerne bei der Antragstellung.
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