Ein Paradigmenwechsel im Bauwesen
Die Handwerkskammer OWL begrüßt den Gesetzentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung zur Umgestaltung der Landesbauordnung. Dr. Jens Prager, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld sagt hierzu:
„Die hinter dem am 29. Januar vorgelegten Gesetzentwurf stehende Absicht, das Bauen zu vereinfachen und zu beschleunigen, wird vom regionalen Handwerk mitgetragen und begrüßt. Es ist gut, dass sich die Landesregierung endlich dieses Themas annimmt und den bereits mit der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Änderung des kommunalen Vergaberechts gewählten Kurs eines Paradigmenwechsels hin zu mehr Vertrauen in das Handwerk fortsetzt. Gerade die in Aussicht gestellte Genehmigungsfiktion, wonach gebaut werden kann, wenn drei Monate nach Eingang des Bauantrags keine Genehmigung vorliegt, dürfte mit einem erheblichen Beschleunigungseffekt verbunden sein. Hierzu trägt auch das Bekenntnis zu einem „digital first“, also der elektronischen Antragstellung als künftigem Standard bei.
Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass sich der Gesetzesentwurf zur Änderung der Landesbauordnung noch in einem sehr frühen Stadium befindet und noch einer vertieften Prüfung bedarf.
Gleichwohl lässt sich bereits feststellen, dass die Reduzierung baulicher Vorgaben und die Auflockerung der Verbindlichkeit technischer Regelwerke das Bauen einfacher und schneller machen kann. Mit der Streichung aller nicht zwingend erforderlichen Normen setzt die Landesregierung einen Ansatz um, der als deutliche Zäsur gegenüber der bisherigen Regulierungspraxis zu werten ist. Sofern diese Änderungen zu einer Belebung der Bautätigkeit führen, was aus Sicht des regionalen Handwerks unbedingt erforderlich ist, wäre damit auch den Handwerksbetrieben unmittelbar geholfen. Auch die vorgesehenen Anpassungen im Bereich der Landesumbauordnung lassen Vereinfachungen bei Teilmodernisierungen erwarten. Dies kann zu einer Reduzierung des erforderlichen Investitionsvolumens je Maßnahme führen und damit in der Breite eine höhere Bereitschaft zur Sanierung begünstigen.
Die im Entwurf vorgesehenen Neuregelungen scheinen damit grundsätzlich geeignet, positive Impulse für die Auftragslage im Handwerk zu setzen.
Ungeachtet dieser Chancen bleibt abzuwarten, wie sich die geplanten Änderungen in der praktischen Umsetzung bewähren. Den positiven Ansätzen stehen noch offene Fragen gegenüber, insbesondere im Hinblick auf die rechtlichen Konsequenzen, die mit dem Wegfall zahlreicher Normen und Regelungen verbunden sein können. Für Handwerksbetriebe könnte dies bedeuten, dass der rechtssicheren Gestaltung von Aufträgen künftig eine noch größere Bedeutung zukommt, um möglichen Haftungsrisiken vorzubeugen.“