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Entschädigungsrecht

Eine ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt unentgeltlich. Allerdings werden den Inhaber*innen eines Ehrenamts in diesem Zusammenhang erbrachte Auslagen ersetzt und sie erhalten eine Entschädigung als Anerkennung ihres Engagements. Die Entschädigungsordnung regelt dies für die ehrenamtlichen Mitglieder der Organe der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld, also der Vollversammlung, des Vorstands und der Ausschüsse. Für die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses und der Prüfungsausschüsse gilt die Entschädigungsanordnung.



  Entschädigungsordnung gültig ab 01.01.2023

  Entschädigungsanordnung gültig ab dem 01.01.2023

Schaumann, Dörte

Dörte Schaumann

Zentrale Services - Teamleiterin Organisationsrecht und Rechtsaufsicht

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