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HWK OWL

Handwerksrolle

Eintragung in die Handwerksrolle

Das Team der Handwerksrolle berät und unterstützt Sie bei allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Selbstständigkeit im Handwerk. Insbesondere nehmen wir für Sie die in der Handwerksordnung vorgeschriebene Eintragung und Löschung in die Handwerksrolle  Anlage A (Vollhandwerke) der Handwerksordnung (HwO)  bzw. die Registrierung im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke  Anlage B1 (zulassungsfreie Handwerke) und handwerksähnlichen Gewerbe  Anlage B2 (handwerksähnliche Gewerbe) vor.



Unsere Beratungshotline:

 0521 5608 - 488
 recht@hwk-owl.de

Alle Ansprechpartner*innen, FAQ´s und Formulare zur Eintragung in die Handwerksrolle finden Sie weiter unten auf der Seite.



Unsere Ansprechpartner beraten Sie zudem persönlich und individuell.

Kreis GüterslohKreise Herford & Lippe

Melanie Miltkau

Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Handwerksrolle

Tel. 0521 / 5608 - 413

melanie.miltkau--at--hwk-owl.de

Anna-Lena Henkenjohann

Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Handwerksrolle

Tel. 0521 5608 - 215

anna-lena.henkenjohann--at--hwk-owl.de

Kreis Minden-Lübbecke & Stadt PaderbornKreis Paderborn

Sakrzewski, Nicole

Nicole Sakrzewski

Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Handwerksrolle

Tel. 0521 / 5608 - 212

nicole.sakrzewski--at--hwk-owl.de

Kirchhoff_Cassandra

Cassandra Kirchhoff

Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Handwerksrolle

Tel. 0521 5608 - 210

cassandra.kirchhoff--at--hwk-owl.de

Stadt BielefeldKreis Höxter

Steinböhmer_Nicole

Nicole Steinböhmer

Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Handwerksrolle

Tel. 0521 / 5608 - 216

nicole.steinboehmer--at--hwk-owl.de

Tabea Becker

Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Handwerksrolle

Tel. 0521 / 5608 - 211

tabea.becker--at--hwk-owl.de



Juristische Leitung

Stadt Bielefeld, Kreise Gütersloh, Lippe und HerfordKreise Minden-Lübbecke, Höxter und Paderborn

MartinaBünemann-Siemens_MF

Martina Bünemann-Siemens

Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Handwerksrolle

Tel. 0521 / 5608 - 213

martina.buenemann-siemens--at--hwk-owl.de

Petka, Matthias

Matthias Petka

Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Rechtsberatung

Tel. 0521 / 5608 - 217

matthias.petka--at--hwk-owl.de

Auskunftsangelegenheiten und Änderungen in der Handwerksrolle:

Gerlind Röthemeyer

Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Handwerksrolle

Tel. 0521 / 5608 - 221

gerlind.roethemeyer--at--hwk-owl.de

Wiemers, Michael

Michael Wiemers

Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Handwerksrolle

Tel. 0521 / 5608 - 220

michael.wiemers--at--hwk-owl.de

FAQs - Häufig gestellte Fragen

Wer ein Gewerbe anmeldet, das auf die Ausübung handwerklicher Tätigkeiten hindeutet, wird von der Handwerkskammer aufgefordert,
sich in die Handwerksrolle eintragen zu lassen. Alle Betriebe, die ein Handwerk oder handwerkähnliches Gewerbe
ausüben (Anlage A und B zur Handwerksordnung (HwO)), müssen sich eintragen lassen.
Die meisterpflichtigen Handwerke sind in der Anlage A zur HwO aufgelistet. Diese Handwerke sind die sogenannten
zulassungspflichtigen Handwerke.
Die Handwerke, für die man keinen Meistertitel benötigt, sind in Anlage B zur HwO aufgelistet. In der Anlage B findet man
im Abschnitt 1 das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und in Abschnitt 2 das Verzeichnis der handwerksähnlichen
Gewerbe. Mit diesen Tätigkeiten können sich Gewerbetreibende ohne besondere Zulassungsvoraussetzungen selbstständig
machen.
Um Mitglied zu werden, muss der Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle gestellt werden. Der ausgefüllte Antrag kann
per E-Mail an recht@hwk-owl.de verschickt werden oder per Post an die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld,
Campus Handwerk 1, 33613 Bielefeld.
Der Betrieb wird in die Handwerksrolle bzw. das entsprechende Verzeichnis bei der Handwerkskammer eingetragen.
Dann erhält der*die Antragsteller*in die sogenannte Handwerks- bzw. Gewerbekarte.
Solange ein handwerkliches oder handwerkähnliches Gewerbe angemeldet ist, ist eine Löschung aus der Handwerksrolle nicht
möglich. Wenn das Gewerbe nicht mehr ausgeübt wird, muss es beim zuständigen Gewerbeamt abgemeldet werden. Erst
nach der Abmeldung kann ein Betrieb aus der Handwerksrolle gelöscht werden.
Für Einzelunternehmen, wenn der*die Inhaber*in selbst die Voraussetzungen zur Eintragung erfüllt, fällt grundsätzlich
eine einmalige Eintragsgebühr i.H.v. 146,50 EUR, für übrige Betriebsformen i.H.v. 242,00 EUR an. Weiter sind jährliche
Mitgliedsbeiträge zu entrichten. Existenzgründer*innen, die als natürliche Person neu gründen, brauchen im ersten Jahr
nach der Anmeldung keinen Beitrag zahlen und danach fallen für Existenzgründer*innen niedrigere Beiträge an. Weitere
Infos dazu auf unseren Seiten des Beitragsservice.
Ja, denn der Umfang der Tätigkeit ist für die Eintragung irrelevant. Auch ein Nebengewerbe muss bei der Handwerkskammer
eingetragen werden. Es kommt nur darauf an, ob die Tätigkeit, die man ausübt, ein Handwerk oder handwerkähnliches
Gewerbe darstellt (Anlage A und B zur Handwerksordnung).
Wenn Sie ein Handwerk nach der Anlage A zur HwO ausüben, müssen Sie sich grundsätzlich auch bei der Handwerkskammer
eintragen lassen. Wenn Sie ein Handwerk nach der Anlage B zur HwO ausüben, wird nach dem Schwerpunkt der Tätigkeit
abgegrenzt. Grundsätzlich raten wir Ihnen, sich bei einem sogenannten Mischbetrieb mit uns in Verbindung zu setzen, um zu
klären, ob eine Eintragungspflicht besteht.


Wichtige Formulare zur Eintragung in die Handwerksrolle

 Bestellformular für die Anschriftenübermittlung

 Betriebsleitererklärung

Eintragung in die Handwerksrolle

 Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO / Datenschutzhinweis

 Meldung nach § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HwO

 Zusatzblatt Personen