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Neue Regelungen zu Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln

Ab dem 27. September 2026 müssen Handwerksbetriebe die gesetzlichen „EmpCo"-Vorgaben beachten - sofern sie gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern Umweltaussagen oder Nachhaltigkeitssiegel nutzen. Die Abkürzung steht für „Empowering Consumers". In den hinterlegten FAQs finden Sie Hilfestellungen und Erklärungen zu den neuen Regelungen.



  FAQ zu „EmpCo"-Regelungen 

Ihre Ansprechpersonen in der Handwerkskammer:

Mathias Steinbild

Wirtschaftsförderung und Recht - Geschäftsbereichsleiter

Tel. 0521 / 5608 - 240

mathias.steinbild--at--hwk-owl.de

Matthias Petka

Wirtschaftsförderung und Recht - Rechtsberatung

Tel. 0521 / 5608 - 217

matthias.petka--at--hwk-owl.de