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Sachverständigenordnung

Die Handwerkskammer bestellt und vereidigt Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern. Die Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld regelt das Verfahren für ihre Bestellung und Vereidigung, enthält Vorschriften zur Ausübung ihrer Tätigkeit und nennt Gründe für das Erlöschen ihres öffentlichen Amtes.

 Sachverständigenordnung

Ihr Ansprechpartner in der Handwerkskammer

Steinbild, Mathias

Mathias Steinbild

Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Leiter Wirtschaftsrecht, Personal, stv. Leiter des Geschäftsbereichs Wirtschaftsförderung und Recht

Tel. 0521 / 5608 - 240

Fax 0521/5608 - 58 488

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