Spenden
Informationen für Spender*innen und Zustifter*innen
Die Stiftung kann ihre Aufgaben dauerhaft nur erfüllen, wenn ein umfangreiches Stiftungskapital zur Verfügung steht. Deshalb sind neben Spenden auch Zustiftungen von Bedeutung.
Im Gegensatz zu einer Spende fließt eine Zustiftung direkt in das Stiftungskapital und bleibt dort auf Dauer erhalten. Das Stiftungskapital selbst darf nicht für Förderungen verwendet werden. Lediglich die Erträge des Stiftungsvermögens und die Spenden dürfen ausgegeben werden. Je größer das Stiftungsvermögen, desto höhere Erträge können für Projekte ausgeben werden.
Zustiftungen und Spenden können in jeglicher Höhe geleistet werden. Auch kleinere Beträge sind willkommen. Natürlich erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung oder Spendenbescheinigung. Zuwendungen an Stiftungen sind steuerlich privilegiert. Sowohl im Rahmen der Einkommenssteuer als auch der Schenkungs- und Erbschaftssteuer kann der Zuwendende steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Deshalb sind Zustiftungen auch im Rahmen einer Nachlassplanung und Testamentsgestaltung interessant.
Für den Fall, dass Sie eine Zustiftung oder Spende leisten wollen, beraten wir Sie gerne.
Bankverbindung (BIC SPBIDE3BXXX, IBAN DE10 4805 0161 0072 2532 71)
Allgemein Fragen zur Stiftung Zukunftspreis Handwerk OWL
Zentrale Services - Teamleiterin Organisationsrecht und Rechtsaufsicht
Tel. 0521 / 5608 - 250