Januar 2017Steuerbonus für Handwerkerleistungen
Wer seine Wohnung von einem Handwerksbetrieb renovieren lässt, kann kräftig Steuern sparen. Private Haushalte können einen Teil der Arbeitskosten für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen steuerlich absetzen. Das Finanzamt erstattet bis zu 20 Prozent von 6.000 Euro pro Jahr, also maximal 1.200 Euro.
Alle privaten Haushalte, Hauseigentümer genauso wie Mieter, können den Steuerbonus auf Handwerkerleistungen nutzen. Die Arbeiten müssen in oder an einem Privathaushalt in Deutschland oder innerhalb der Europäischen Union ausgeführt worden sein.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat ein Informationsblatt mit Verbraucherinformationen zum Steuerbonus herausgegeben. Diesen Flyer können Sie hier herunterladen.
Ihr Ansprechpartner der Handwerkskammer
Wirtschaftsförderung, Kommunikation und Recht - Leiter Wirtschaftsrecht, Personal, stv. Leiter des Geschäftsbereichs Wirtschaftsförderung und Recht
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