(v. l.) Matthias Petka, Martina Bünemann-Siemens und Mathias Steinbild (alle Handwerkskammer) sowie Dirk Waschul und Olaf Göttner (Hauptzollamt)

03. März 2026Wenn der Zoll vor der Tür steht

Die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld hat gemeinsam mit dem Hauptzollamt Bielefeld zu einem Online-Vortrag mit dem Titel „Wenn der Zoll vor der Tür steht“ eingeladen. Mehr als 50 Interessierte nahmen an der Veranstaltung zum Thema Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung teil, die vom Hauptzollamt initiiert wurde. Dirk Waschul und Olaf Göttner aus der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit erläuterten das Selbstverständnis ihrer Arbeit: „Mit unseren Einsätzen sorgen wir für faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.“

Im Handwerk sind insbesondere das Baugewerbe, das Gebäudereiniger-Handwerk, der Messebau sowie das Friseur- und Kosmetik-Handwerk betroffen. „Sowohl Schwarzarbeit als auch illegale Beschäftigung führen zu massiven Wettbewerbsverzerrungen und zur Vernichtung regulärer Arbeitsplätze“, erläuterte Mathias Steinbild, Justiziar der Handwerkskammer. „Nicht ohne Grund ist das Friseur- und Kosmetikgewerbe in den Katalog der besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen aufgenommen worden“, so Steinbild. Für diese Branchen gilt die Pflicht zur Sofortmeldung neuer Beschäftigungsverhältnisse, spätestens bei Arbeitsaufnahme muss die Meldung an die Datenstelle der Rentenversicherung erfolgen. Weitere Juristen der Handwerkskammer, die Auskunft gaben, waren Martina Bünemann-Siemens und Mathias Petka.

Während bei der Schwarzarbeit Sozialabgaben der Gemeinschaft vorenthalten werden, weil Tätigkeiten nicht ordnungsgemäß gemeldet und versteuert werden, wird beim Straftatbestand der illegalen Beschäftigung beispielsweise der Mindestlohn unterschritten oder es werden Personen ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt. Ein weiteres Problemfeld ist die sogenannte Scheinselbstständigkeit: Personen werden formal als Selbstständige geführt, obwohl sie tatsächlich wie Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert sind. Die Bekämpfung von Schwarzarbeit erfolgt in Deutschland vor allem durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die organisatorisch Teil der Zollverwaltung ist. Im Hauptzollamt Bielefeld sind rund 900 Personen beschäftigt.

Die Kompetenzen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wurden in den letzten Jahren gestärkt. Zu den Ermittlungskompetenzen gehören Personenbefragungen sowie die Einsicht in Geschäftsunterlagen. Eine stärkere Digitalisierung von Meldeverfahren soll die Arbeit künftig noch effektiver machen. Als sogenannte „kleine Staatsanwaltschaft“ kann die Finanzkontrolle Schwarzarbeit seit 2026 selbstständig Ermittlungsverfahren führen, insbesondere bei Verdacht auf Sozialleistungsbetrug. Das Hauptzollamt arbeitet eng mit der Handwerkskammer zusammen. Die Handwerkskammer selbst beschäftigt zwei Außendienstmitarbeiter, die Hinweisen auf Schwarzarbeit nachgehen. Wird ein Fall von Schwarzarbeit festgestellt, regt die Handwerkskammer an, die weiteren Arbeiten zu untersagen und ein Bußgeldverfahren einzuleiten.