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Wirtschaftsführung

Finanzordnung

Die Finanzordnung regelt das Finanzmanagement der Handwerkskammer und richtet sich nach den Vorgaben zur kaufmännischen doppelten Buchführung im Sinne des Handelsgesetzgbuches (HGB). Sie enthält Regelungen zur Wirtschaftsführung der Handwerkskammer, der Aufstellung und Ausführung des Wirtschaftsplans, der Buchführung, Rechnungslegung und dem Controlling sowie der Prüfung des Jahresabschlusses.

 Finanzordnung





Haushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung (HKRO) für Kreishandwerkerschaften und Innungen im Bezirk der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld

Über einen satzungsrechtlichen Verweis gilt die Haushalts-Kassen- und Rechnungsordnung (HKRO) für Kreishandwerkerschaften und Innungen im Bezirk der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe, sofern diese keine eigene beschlossen haben und ihre Buchführung der klassischen Kameralistik folgt.

 Haushalts-Kassen und Rechnungsordnung (HKRO)

Ihre Ansprechpartnerin in der Handwerkskammer

Schaumann, Dörte

Dörte Schaumann

Zentrale Services - Teamleiterin Organisationsrecht und Rechtsaufsicht

Tel. 0521 / 5608 - 250

doerte.schaumann--at--hwk-owl.de