Berufe A-Z - Augenoptiker (m/w/d)
Berufsbild
Augenoptikerinnen und Augenoptiker verbinden handwerkliche Präzision mit medizinisch-technischem Verständnis und kundenorientierter Beratung. Sie unterstützen Menschen dabei, ihr Sehvermögen optimal zu korrigieren und damit ihre Lebensqualität zu verbessern. Dabei arbeiten sie an der Schnittstelle von Gesundheit, Handwerk und moderner Technik.
Zum Berufsalltag gehören die individuelle Beratung von Kundinnen und Kunden, die Bestimmung von Sehstärken, das Anpassen von Brillen und Kontaktlinsen sowie die Anfertigung und Reparatur optischer Sehhilfen. Augenoptiker*innen arbeiten mit hochpräzisen Mess- und Schleifgeräten, analysieren Sehbedürfnisse und berücksichtigen dabei sowohl funktionale als auch ästhetische Aspekte.
Der Beruf vereint feinmotorisches handwerkliches Arbeiten, technisches Know-how, Einfühlungsvermögen und Serviceorientierung. Durch den steigenden Bedarf an Sehhilfen, den demografischen Wandel und den zunehmenden Einsatz digitaler Technologien ist die Ausbildung sowohl für Betriebe als auch für Auszubildende langfristig zukunftssicher.
Ausbildungsdauer und Ablauf
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und erfolgt im dualen System.
Im Ausbildungsbetrieb erwerben Auszubildende praktische Fertigkeiten in der Kundenberatung, der Durchführung von Sehtests, der Auswahl geeigneter Brillengläser und Fassungen sowie in der handwerklichen Bearbeitung von Brillengläsern. Sie lernen zudem das Anpassen von Kontaktlinsen, die Pflege optischer Geräte und die Durchführung kleiner Reparaturen.
In der Berufsschule werden die theoretischen Grundlagen vermittelt, darunter Optik, Anatomie und Physiologie des Auges, Mathematik, Werkstoffkunde, Technologie der Brillenglasherstellung, Kundenkommunikation sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Überbetriebliche Lehrgänge vertiefen spezielle handwerkliche und technische Inhalte.
Abschlussprüfung (gestreckte Abschlussprüfung)
Die Ausbildung schließt mit einer gestreckten Gesellenprüfung ab, die aus zwei Teilen besteht. Der erste Teil findet in der ersten Hälfte der Ausbildung statt. Der zweite Teil erfolgt am Ende der Ausbildung.
Wesentliche Tätigkeiten
Beraten von Kundinnen und Kunden zu Sehhilfen und Sehkomfort
- Bestimmen von Sehstärken und Prüfen des Sehvermögens
- Anpassen und Anfertigen von Brillen
- Bearbeiten, Schleifen und Zentrieren von Brillengläsern
- Anpassen und Abgeben von Kontaktlinsen
- Durchführen von Reparaturen und Servicearbeiten
- Bedienen und Pflegen optischer Mess- und Fertigungsgeräte
- Dokumentieren von Messergebnissen und Arbeitsabläufen
- Einhalten von Hygiene-, Sicherheits- und Qualitätsstandards
Berufliche Perspektiven
Augenoptikerinnen und Augenoptiker arbeiten in augenoptischen Fachgeschäften, in Werkstätten, bei Herstellern optischer Produkte oder im Gesundheitsumfeld. Der Beruf bietet stabile Beschäftigungsmöglichkeiten durch die stetige Nachfrage nach Sehhilfen.
Weiterbildungswege führen beispielsweise zur/zum Augenoptikermeister*in. Auch die Selbstständigkeit als Augenoptikermeister*in mit einem eigenen Fachgeschäft ist möglich.
Durch den technologischen Fortschritt, neue Materialien und digitale Messverfahren bleibt der Beruf abwechslungsreich, anspruchsvoll und langfristig zukunftsorientiert.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
| 1. Lehrjahr: | 900,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 1000,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 1150,00 € |
§5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
1 Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß §21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
2 Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.
Lehrstellen/Praktika
ÜLU-Kurse
Kursüberblick
Wir beraten euch gerne!
Berufsbildung - Ausbildungsberatung
Tel. 0521 / 5608 - 313