Berufe A-Z - Bodenleger (m/w/d)
Berufsbild
Bodenleger*innen gestalten Innenräume durch das fachgerechte Verlegen und Bearbeiten unterschiedlichster Bodenbeläge. Sie schaffen funktionale, langlebige und ästhetische Flächen in Wohn-, Gewerbe- und öffentlichen Bereichen und sorgen dafür, dass Räume nicht nur optisch überzeugen, sondern auch technisch und ergonomisch den Anforderungen entsprechen.
Zum Arbeitsalltag gehört das Vorbereiten von Untergründen, das Verlegen von elastischen und textilen Belägen, Laminat- und Fertigparkettböden sowie Design- und Kautschukbelägen. Bodenleger*innen arbeiten mit modernen Werkstoffen, Klebe- und Verlegesystemen und setzen maschinelle Verfahren wie Schleifen, Schneiden oder Schweißen ein. Auch das Herstellen von Bodenaufbauten, das Einbringen von Ausgleichsmassen, das Anbringen von Sockelleisten, das Gestalten von Intarsien oder das Reparieren beschädigter Stellen gehört zu ihrem Tätigkeitsfeld.
Der Beruf verbindet handwerkliches Geschick, Materialkenntnis, Präzision und räumliches Vorstellungsvermögen. Für Betriebe sind Bodenleger*innen wichtige Fachkräfte im Neubau, in der Modernisierung, im Sanierungsbereich und im hochwertigen Innenausbau. Für Auszubildende bietet der Beruf ein abwechslungsreiches, praxisnahes und zukunftssicheres Tätigkeitsfeld.
Ausbildungsdauer und Ablauf
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und erfolgt im dualen System.
Im Ausbildungsbetrieb erwerben Auszubildende praktische Fertigkeiten im Untergrundaufbau, in den verschiedenen Verlegetechniken, im Zuschnitt, in der Verklebung und im Umgang mit maschinellen Werkzeugen. Die Berufsschule vermittelt theoretische Inhalte wie Werkstoffkunde, Bodenaufbauten, Feuchteschutz, Trittschall, Wärmedämmung, Konstruktion, Arbeitsorganisation sowie Kundenberatung.
Die Ausbildung schließt mit zwei zeitlich voneinander getrennten Prüfungen ab. Die Zwischenprüfung findet in der ersten Hälfte der Ausbildung statt. Die Gesellenprüfung erfolgt am Ende der Ausbildung.
Wesentliche Tätigkeiten
- Vorbereiten, Beurteilen und Sanieren von Untergründen
- Verlegen von textilen Belägen, elastischen Bodenbelägen, Laminat, Designbelägen und Fertigparkett
- Zuschneiden, Anpassen und Befestigen von Belägen
- Herstellen von Bodenaufbauten, einschließlich Dämm- und Ausgleichsschichten
- Schweißen, Fugenarbeiten und Verarbeiten besonderer Verbindungstechniken
- Anbringen von Sockelleisten, Profilen und Übergangsschienen
- Durchführen von Reparatur- und Ausbesserungsarbeiten
- Bedienen von Maschinen und Werkzeugen zur Bodenbearbeitung
- Dokumentieren von Arbeitsabläufen und Kundenberatung zu Materialien, Pflege und Gestaltung
Berufliche Perspektiven
Bodenleger*innen arbeiten in Fachbetrieben des Bodenlegerhandwerks, im Innenausbau, in Raumausstatterbetrieben, in Sanierungsunternehmen oder im Messe- und Ladenbau. Die Nachfrage nach modernen, hochwertigen und langlebigen Bodenlösungen sorgt für stabile Beschäftigungsaussichten.
Fortbildung wie der/die Gepr. Fachbauleiter*in Fußbodentechnik (HWK), Gestalter*in im Handwerk oder Fachwirt*in eröffnen vielfältige Karrierewege. Spezialisierungen sind möglich, z. B. in der Untergrundsanierung, im Designbelagsbereich, in Akustik- und Trittschalltechnik oder im hochwertigen Innenausbau.
Mit zunehmender Erfahrung eröffnen sich Aufgaben in Projektleitung, Kundenberatung, Arbeitsvorbereitung oder Bauleitung. Auch die Selbstständigkeit im Bodenlegerhandwerk ist ein attraktiver und häufig gewählter Weg.
Durch Trends wie nachhaltiges Bauen, hochwertige Innenarchitektur und moderne Werkstofftechnologien bleibt dieser Beruf langfristig ein vielseitiges, anspruchsvolles und gefragtes Tätigkeitsfeld im Ausbauhandwerk.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
| 1. Lehrjahr: | 880,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 930,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 1000,00 € |
§5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
1 Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß §21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
2 Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.