Berufe A-Z - Elektroniker für Automatisierungstechnik (m/w/d)
Berufsbild
Elektroniker*innen für Automatisierungs- und Systemtechnik sorgen dafür, dass moderne Produktionsanlagen, vernetzte Maschinen und technische Systeme zuverlässig, sicher und effizient funktionieren. Sie arbeiten an der Schnittstelle zwischen Elektrotechnik, IT, Automatisierung und industrieller Prozesssteuerung. In diesem Beruf planen, installieren und konfigurieren Sie automatisierte Anlagen, programmieren Steuerungen, analysieren Mess- und Prozessdaten und stellen sicher, dass komplexe Systeme reibungslos miteinander kommunizieren.
Im Arbeitsalltag verbinden Sie präzises handwerkliches Arbeiten mit anspruchsvoller digitaler Technik. Sie installieren Sensorik und Aktorik, richten speicherprogrammierbare Steuerungen (SPS) ein, integrieren Industrie-4.0-Technologien und überwachen komplette Prozessabläufe. Ob industrielle Fertigung, Anlagenbau, Energieversorgung oder technische Dienstleistungen: Elektronike*innen für Automatisierungs- und Systemtechnik gewährleisten, dass automatisierte Abläufe effizient, stabil und ressourcenschonend laufen. Für Betriebe bietet dieser Beruf hochqualifizierte Fachkräfte in einem zunehmend digitalisierten Markt; für Auszubildende eröffnet er hervorragende Perspektiven in einem technologisch dynamischen Arbeitsumfeld.
Ausbildungsdauer und Ablauf
Die Ausbildung dauert regulär 3,5 Jahre und erfolgt im dualen System. Im Ausbildungsbetrieb erwerben Sie praktische Kenntnisse in Montage, Programmierung, Inbetriebnahme und Wartung automatisierter Anlagen. Die Berufsschule vermittelt theoretische Grundlagen der Elektrotechnik, Steuerungs- und Regelungstechnik, IT-Systeme sowie der industriellen Kommunikations- und Netzwerktechnik. Ergänzend vertiefen überbetriebliche Lehrgänge praxisrelevante Fertigkeiten, beispielsweise im Schaltschrankbau oder in der SPS-Programmierung.
Die Ausbildung schließt mit zwei zeitlich voneinander getrennten Prüfungen ab. Die Gesellenprüfung ist als gestreckte Prüfung organisiert: Teil 1 findet in der ersten Hälfte der Ausbildung statt und fließt in die Gesamtnote ein. Teil 2 folgt am Ende der Ausbildungszeit und umfasst schriftliche, praktische und fallbezogene Aufgabenstellungen.
Wesentliche Tätigkeiten
- Planen, Analysieren und Dokumentieren automatisierter Systeme
- Installieren von Automatisierungssystemen
- Einrichten, Programmieren und Testen von SPS- und Bus-Systemen
- Integrieren von Sensorik, Aktorik und Messsystemen in Automatisierungsprozesse
- Konfigurieren von Industrie-4.0-Schnittstellen und Netzwerktechnik
- Prüfen elektrischer Schutzmaßnahmen und sicherheitsrelevanter Funktionen
- Inbetriebnehmen automatisierter Anlagen und Durchführen von Funktionsprüfungen
- Überwachen, Analysieren und Optimieren von Prozessabläufen
- Warten, Lokalisieren und Beheben von Störungen
- Beraten von Kundinnen und Kunden hinsichtlich Effizienz, Modernisierung und digitaler Vernetzung
Fachrichtungen
Der Beruf Elektroniker*in gliedert sich in zwei Fachrichtungen. Für die Ausbildung stehen insbesondere folgende Schwerpunkte zur Verfügung:
Fachrichtung Automatisierungs- und Systemtechnik
Diese Fachrichtung konzentriert sich auf industrielle Produktionssysteme und komplexe Automatisierungslösungen. Der Schwerpunkt liegt auf der Planung, Installation und Programmierung von Steuerungs- und Prozessleitsystemen, der Integration digitaler Kommunikationstechnik sowie der Analyse und Optimierung von Fertigungsabläufen. Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung industrieller Prozesse zählt dieser Schwerpunkt zu den technologisch wichtigsten Bereichen des modernen Handwerks.
Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik
Diese Fachrichtung ist stärker gebäudetechnisch ausgerichtet. Sie umfasst die Installation, Modernisierung und Instandhaltung elektrotechnischer Anlagen in Wohn-, Gewerbe- und Industriegebäuden. Dazu zählen Energieverteilungen, Beleuchtungsanlagen, sicherheits- und kommunikationstechnische Systeme sowie moderne Gebäudeautomations- und Smart-Home-Lösungen. Der Schwerpunkt verbindet klassische Elektroinstallation mit digitaler Gebäudesystemtechnik und leistet einen wichtigen Beitrag zu nachhaltigem, energieeffizientem und zukunftsorientiertem Bauen.
Berufliche Perspektiven
Elektroniker*innen für Automatisierungs- und Systemtechnik verfügen über hervorragende Zukunftschancen, da Automatisierung und digitale Vernetzung zu zentralen Erfolgsfaktoren moderner Industrie- und Produktionsprozesse geworden sind. Nach der Ausbildung stehen zahlreiche Weiterqualifikationen offen – etwa zum/zur Elektrotechnikermeister*in oder Fachwirt*in. Darüber hinaus bieten sich Spezialisierungen in den Bereichen Robotik, Prozessleittechnik, Industrie-4.0-Systeme und IT-Sicherheit an.
Mit zunehmender Berufserfahrung eröffnen sich vielfältige Karrierewege in Planung, Projektleitung, technischer Beratung, Service oder Entwicklung. Ebenso bietet der Beruf eine solide Grundlage für die Selbstständigkeit im Bereich Automatisierungs- und Elektrotechnik. Durch die fortschreitende Digitalisierung bleibt dieser Beruf ein anspruchsvolles, vielseitiges und langfristig sicheres Tätigkeitsfeld – sowohl für Nachwuchskräfte als auch für Unternehmen.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
Keine Tarifdaten für diesen Hauptberuf vorhanden.
§5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
1 Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß §21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
2 Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.