Berufe A-Z - Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach HWO (m/w/d)
Berufsbild
Elektroniker*innen für Maschinen und Antriebstechnik sind Fachkräfte für elektrische Maschinen, Motoren und komplexe Antriebssysteme. Sie sorgen dafür, dass industrielle Anlagen, Pumpen, Lüftungsanlagen, Hebezeuge oder andere technische Einrichtungen zuverlässig, sicher und energieeffizient funktionieren. Das Berufsfeld verbindet handwerkliche Präzision mit elektrotechnischer Expertise, moderner Mess- und Prüftechnik sowie digitaler Steuerungs- und Regelungstechnik.
Im Arbeitsalltag prüfen und reparieren sie elektrische Maschinen, wickeln Motoren neu, führen Funktions- und Sicherheitsprüfungen durch und analysieren Störungen an Anlagen. Sie arbeiten in Werkstätten, in Instandhaltungsbereichen oder im technischen Außendienst direkt bei Kundinnen und Kunden. Da elektrische Antriebssysteme in nahezu allen technischen Prozessen unverzichtbar sind, bietet der Beruf sowohl für Betriebe als auch für Auszubildende langfristig hervorragende Perspektiven in einem spezialisierten und dynamischen Arbeitsfeld.
Ausbildungsdauer und Ablauf
Die Ausbildung dauert 3,5 Jahre und findet im dualen System statt. Im Ausbildungsbetrieb erlernen Auszubildende praktische Tätigkeiten des Elektromaschinenbaus, der Wickeltechnik, der Antriebs- und Steuerungstechnik sowie der Instandhaltung. Die Berufsschule vermittelt theoretische Grundlagen wie Elektrotechnik, Mechanik, Magnetismus, Digital- und Messtechnik sowie sicherheitsrelevante Vorschriften. Überbetriebliche Lehrgänge vertiefen wesentliche handwerkliche Fertigkeiten, beispielsweise im Bereich Wickeltechnik oder Schutzmaßnahmen.
Die Ausbildung schließt mit zwei zeitlich voneinander getrennten Prüfungen ab. Die Gesellenprüfung ist als gestreckte Prüfung organisiert: Teil 1 findet in der ersten Hälfte der Ausbildung statt und fließt in die Gesamtnote ein. Teil 2 folgt am Ende der Ausbildungszeit und umfasst schriftliche, praktische und fallbezogene Aufgabenstellungen.
Wesentliche Tätigkeiten
- Planen elektrotechnischer Anlagen und Systeme
- Montieren, Installieren und Prüfen elektrischer Maschinen und Antriebssysteme
- Wickeln und Erneuern von Motoren, Transformatoren
- Durchführen von Messungen, Funktionsprüfungen und systematischen Fehleranalysen
- Instandsetzen, Warten und Modernisieren elektrischer Maschinen und Antriebe
- Parametrieren, Einstellen und Prüfen von Steuerungs- und Regelungsgeräten
- Anwenden und Prüfen elektrischer Schutzmaßnahmen
- Inbetriebnehmen und Dokumentieren technischer Systeme
- Reparieren und Austauschen defekter Komponenten
- Beraten von Kundinnen und Kunden zu Effizienz, Modernisierung und technischen Lösungen
Berufliche Perspektiven
Elektroniker*innen für Maschinen und Antriebstechnik haben ausgezeichnete Zukunftsaussichten, da elektrische Antriebe in nahezu allen industriellen und handwerklichen Branchen eine Schlüsselrolle spielen. Weiterbildungen wie der/die Elektrotechnikermeister*in oder Fachwirt*in ermöglichen vielfältige Entwicklungswege.
Darüber hinaus bieten Spezialisierungen in Antriebstechnik, Automatisierung, Energieeffizienz oder Instandhaltungsmanagement attraktive Perspektiven. Mit wachsender Erfahrung können Tätigkeiten in Werkstattleitung, Servicekoordination, technischer Beratung oder Projektbetreuung übernommen werden. Auch eine spätere Selbstständigkeit im Elektromaschinenbau oder technischen Service ist möglich.
Durch moderne Antriebstechnik, Digitalisierung und wachsende Anforderungen an Energieeffizienz bleibt dieser Beruf langfristig ein anspruchsvolles, vielseitiges und sicheres Tätigkeitsfeld – für Fachkräfte wie für Ausbildungsbetriebe.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
| 1. Lehrjahr: | 910,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 960,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 1010,00 € |
| 4. Lehrjahr: | 1060,00 € |
| 1. Lehrjahr: | 935,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 985,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 1035,00 € |
| 4. Lehrjahr: | 1085,00 € |
§5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
1 Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß §21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
2 Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.