Berufe A-Z - Fachpraktiker für Maler und Lackierer (m/w/d)
Berufsbild
Fachpraktiker*innen Maler und Lackierer unterstützen bei grundlegenden Tätigkeiten der Oberflächenbearbeitung, Gestaltung und Instandhaltung im Innen- und Außenbereich von Gebäuden. Sie führen vorbereitende Arbeiten durch, beschichten Wand- und Deckenflächen, übernehmen einfache Lackier- und Tapezierarbeiten und tragen zur Pflege sowie zum Werterhalt von Bauwerken bei.
Der Beruf verbindet handwerkliches Geschick mit Materialkenntnis und sorgfältiger praktischer Ausführung. Zu den typischen Tätigkeiten gehören Reinigen, Abdecken, Spachteln und Grundieren von Untergründen sowie das Auftragen einfacher Beschichtungen und das Ausführen kleinerer Ausbesserungsarbeiten. Fachpraktiker*innen arbeiten dabei unter Anleitung erfahrener Fachkräfte und nutzen Werkzeuge, Geräte und Materialien des Maler- und Lackiererhandwerks sicher und sachgerecht.
Die Ausbildung richtet sich an Menschen mit besonderem Förderbedarf und eröffnet ihnen einen strukturierten Einstieg in ein anerkanntes handwerkliches Berufsfeld. Für Betriebe bieten Fachpraktiker*innen wertvolle Unterstützung im täglichen Arbeitsprozess; für Auszubildende stellt der Beruf ein praktisches, alltagsnahes und vielseitiges Tätigkeitsfeld dar.
Ausbildungsdauer und Ablauf
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und findet im dualen System statt. Im Betrieb lernen Auszubildende grundlegende Arbeitstechniken wie Untergrundvorbereitung, Streich- und Lackierarbeiten, Tapezieren sowie einfache Instandsetzungsmaßnahmen kennen. Sie erwerben Kenntnisse im sicheren Umgang mit Werkzeugen und Materialien und erlernen das strukturierte Arbeiten nach Vorgaben.
Die Berufsschule vermittelt die theoretischen Grundlagen des Berufs in angepasster Form, beispielsweise Werkstoffkunde, Farbgrundlagen, Arbeitsorganisation, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Kundenorientierung. Ergänzend vertiefen überbetriebliche Lehrgänge wichtige Kernfertigkeiten des Malerhandwerks, z. B. Streichtechniken, Tapezierarbeiten oder Oberflächenbearbeitung.
Die Ausbildung schließt mit zwei zeitlich voneinander getrennten Prüfungen ab. Die Abschlussprüfung ist als gestreckte Prüfung organisiert: Teil 1 findet in der ersten Hälfte der Ausbildung statt und fließt in die Gesamtnote ein. Teil 2 folgt am Ende der Ausbildungszeit und umfasst schriftliche, praktische und fallbezogene Aufgabenstellungen.
Wesentliche Tätigkeiten
- Vorbereiten von Arbeitsplätzen und Untergründen
- Reinigen, Abdecken, Spachteln und Grundieren
- Ausführen einfacher Streich- und Beschichtungsarbeiten
- Lackieren kleiner Flächen und Bauteile
- Tapezieren grundlegender Wandflächen
- Durchführen einfacher Ausbesserungs- und Instandsetzungsarbeiten
- Arbeiten mit Werkzeugen, Geräten und Materialien des Malerhandwerks
- Einhalten von Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften
- Durchführen einfacher Mess- und Kontrollarbeiten
Berufliche Perspektiven
Fachpraktiker*innen Maler und Lackierer finden Beschäftigung in Maler- und Lackiererbetrieben, Gebäudeserviceunternehmen, handwerklichen Dienstleistungsbetrieben oder kommunalen Einrichtungen. Sie unterstützen Fachkräfte bei alltäglichen Tätigkeiten und übernehmen einfache Arbeitsaufgaben eigenständig.
Durch Anpassungsqualifizierungen können sie sich in Bereichen wie Tapezieren, Lackieren, Oberflächentechnik oder Fassadenpflege weiterentwickeln. Bei persönlicher Eignung und ausreichender Berufserfahrung besteht zudem die Möglichkeit, eine vollqualifizierende Ausbildung zum/zur Maler*in und Lackierer*in zu absolvieren.
Aufgrund des hohen Bedarfs an Sanierung, Modernisierung und Werterhaltung bietet der Beruf langfristig ein stabiles, praktisches und wertvolles Tätigkeitsfeld – sowohl für Ausbildungsinteressierte als auch für Betriebe.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Keine Tarifdaten für diesen Hauptberuf vorhanden.
§5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
1 Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß §21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
2 Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.