Berufe A-Z - Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk (m/w/d)

Berufsbild

Fachverkäuferinnen und Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk sind kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Kundinnen und Kunden in handwerklichen Bäckereien, Fleischereien oder Konditoreien. Sie verbinden Fachwissen über Lebensmittel mit Serviceorientierung, handwerklicher Nähe und verkaufspsychologischem Geschick. Dabei tragen sie wesentlich zur Qualitätssicherung, zum wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes und zur Kundenzufriedenheit bei.

Zum Berufsalltag gehören die fachkundige Beratung zu Produkten, Inhaltsstoffen, Herstellung und Verwendung, das ansprechende Präsentieren von Waren sowie der Verkauf von Back- und Fleischwaren, Feinkost oder Konditoreierzeugnissen. Fachverkäufer*innen bereiten einfache Snacks und Speisen zu, bedienen Kassensysteme, kontrollieren Warenbestände und achten konsequent auf Hygiene und Lebensmittelsicherheit.

Der Beruf verbindet kommunikative Fähigkeiten mit lebensmitteltechnischem Grundwissen und praktischer Verkaufsarbeit. Durch die hohe Bedeutung regionaler, handwerklich hergestellter Lebensmittel bietet die Ausbildung sowohl für Betriebe als auch für Auszubildende sichere und langfristige Perspektiven.

 

Ausbildungsdauer und Ablauf

Die Ausbildung dauert 3 Jahre und erfolgt im dualen System.
Im Ausbildungsbetrieb erlernen Auszubildende die fachgerechte Kundenberatung, Warenpräsentation, den Verkauf von Lebensmitteln, das Zubereiten einfacher Speisen sowie den Umgang mit Kassensystemen. Sie erwerben Kenntnisse zu Produktkunde, Qualitätssicherung, Hygiene und betrieblicher Organisation.

In der Berufsschule werden theoretische Grundlagen vermittelt, unter anderem Lebensmittelkunde, Ernährung, Hygienevorschriften, Verkaufs- und Kommunikationstechniken, Warenwirtschaft, Rechnungswesen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Überbetriebliche Lehrgänge ergänzen die Ausbildung durch praxisnahe Schulungen zu Hygiene, Verkaufstechniken oder Produktkenntnissen.

Die Ausbildung schließt mit zwei zeitlich voneinander getrennten Prüfungen ab. Die Zwischenprüfung findet in der ersten Hälfte der Ausbildung statt. Die Abschlussprüfung erfolgt am Ende der Ausbildung.

 

Wesentliche Tätigkeiten

  • Beraten von Kundinnen und Kunden zu Lebensmitteln und Produkten
  • Präsentieren und Verkaufen von Back-, Fleisch- oder Konditoreiwaren
  • Zubereiten einfacher Snacks, Speisen und Getränke
  • Bedienen von Kassensystemen und Abrechnen von Verkäufen
  • Kontrollieren von Warenbeständen und Frische
  • Einhalten von Hygiene- und Lebensmittelvorschriften
  • Gestalten von Verkaufsräumen und Warenpräsentationen
  • Durchführen von Reinigungs- und Pflegearbeiten
  • Unterstützen bei organisatorischen Abläufen im Betrieb

 

Berufliche Perspektiven

Fachverkäuferinnen und Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk arbeiten in handwerklichen Bäckereien, Fleischereien, Konditoreien oder Feinkostbetrieben. Der Beruf bietet sichere Beschäftigungsmöglichkeiten durch die kontinuierliche Nachfrage nach frischen, handwerklich hergestellten Lebensmitteln.

Weiterbildungsmöglichkeiten umfassen unter anderem die Qualifikation zur/zum Verkaufsleiter*in und anschließend Betriebswirt*in nach der Handwerksordnung. Spezialisierungen in Bereichen wie Ernährungsberatung, Warenkunde oder Verkaufsleitung sind ebenfalls möglich. Auch die Selbstständigkeit, beispielsweise mit einem eigenen Fachgeschäft oder in leitender Position, bietet attraktive Perspektiven.

Durch den Trend zu regionalen Produkten, bewusster Ernährung und persönlicher Beratung bleibt der Beruf langfristig gefragt und vielseitig.



Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

Hier findest du die Tarifdaten für die Differenzierungen:

§5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

1 Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß §21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

2 Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk (m/w/d): 5

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk (m/w/d): 0

ÜLU-Kurse

Kursüberblick

Keine aktuell anstehenden Kurse.

Wir beraten euch gerne!

Dirk Kucharewa

Berufsbildung - Ausbildungsberatung

Tel. 0521 / 5608 - 313

dirk.kucharewa--at--hwk-owl.de