Berufe A-Z - Friseur (m/w/d)

Berufsbild

Friseurinnen und Friseure gestalten und pflegen Haare und tragen damit maßgeblich zum äußeren Erscheinungsbild und zum Wohlbefinden ihrer Kundinnen und Kunden bei. Sie verbinden handwerkliches Können, Kreativität und Beratungskompetenz und arbeiten in einem dienstleistungsorientierten Handwerksberuf mit engem Kundenkontakt.

Zu den zentralen Aufgaben gehören das Schneiden, Färben, Umformen und Stylen von Haaren sowie die Pflege von Haar und Kopfhaut. Friseur*innen beraten individuell zu Frisuren, Farben, Pflegeprodukten und Stylingtechniken und berücksichtigen dabei Gesichtsform, Haartyp, modische Trends und persönliche Wünsche. Zusätzlich führen sie kosmetische Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernbehandlungen oder Bart- und Rasurarbeiten aus.

Der Beruf vereint gestalterische Fähigkeiten, handwerkliche Präzision und kommunikative Kompetenz. Durch den stetigen Bedarf an professioneller Haarpflege und individueller Beratung ist die Ausbildung sowohl für Betriebe als auch für Auszubildende dauerhaft zukunftsrelevant.

 

Ausbildungsdauer und Ablauf

Die Ausbildung dauert 3 Jahre und erfolgt im dualen System.
Im Ausbildungsbetrieb erlernen Auszubildende praktische Fertigkeiten wie Haarschnitte für Damen, Herren und Kinder, Farb- und Umformtechniken, Styling, Pflegebehandlungen sowie den sicheren Umgang mit Werkzeugen, Geräten und Produkten. Sie entwickeln zudem Fähigkeiten in Beratung, Verkauf und Kundenkommunikation.

In der Berufsschule werden theoretische Grundlagen vermittelt, darunter Haarkunde, Hautkunde, Chemie, Farb- und Formlehre, Arbeitsschutz, Hygiene, Kundenberatung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Ergänzend vertiefen überbetriebliche Lehrgänge spezielle Techniken und aktuelle Trends des Friseurhandwerks.

 

Abschlussprüfung

Die Ausbildung schließt mit zwei zeitlich voneinander getrennten Prüfungen ab. Die Gesellenprüfung ist als gestreckte Prüfung organisiert: Teil 1 findet in der ersten Hälfte der Ausbildung statt und fließt in die Gesamtnote ein. Teil 2 folgt am Ende der Ausbildungszeit.

 

Wesentliche Tätigkeiten

  • Beraten von Kundinnen und Kunden zu Frisuren, Farben und Pflege
  • Schneiden, Färben, Tönen und Umformen von Haaren
  • Stylen von Frisuren für Alltag, Anlass und Mode
  • Pflegen von Haar und Kopfhaut
  • Durchführen von Bart-, Rasur- und kosmetischen Dienstleistungen
  • Anwenden von Farb-, Dauerwellen- und Umformtechniken
  • Bedienen und Pflegen von Werkzeugen, Geräten und Produkten
  • Einhalten von Hygiene-, Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften
  • Verkaufen von Pflege- und Stylingprodukten

 

Berufliche Perspektiven

Friseurinnen und Friseure arbeiten in Friseursalons, bei Mode- und Stylingunternehmen, im Theater- und Medienbereich oder in der Kosmetik- und Pflegebranche. Der Beruf bietet vielseitige Einsatzmöglichkeiten und stabile Beschäftigungsaussichten.

Weiterbildungsmöglichkeiten umfassen die Qualifikation zur/zum Friseurmeister*in, zur/zum staatlich geprüften Techniker*in oder Spezialisierungen in Bereichen wie Coloration, Schnitttechnik, Herrenfach, Kosmetik oder Styling für Bühne und Medien. Auch die Selbstständigkeit mit einem eigenen Salon ist möglich.

Durch modische Trends, neue Techniken und den hohen Stellenwert von individueller Beratung bleibt der Beruf kreativ, abwechslungsreich und langfristig gefragt.

Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

Zukünftiger Tarif (ab 01.08.2026) :
1. Lehrjahr:785,00 €
2. Lehrjahr:910,00 €
3. Lehrjahr:1065,00 €

§5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

1 Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß §21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

2 Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Friseur (m/w/d): 0

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Friseur (m/w/d): 0

ÜLU-Kurse

Kursüberblick

Keine aktuell anstehenden Kurse.

Wir beraten euch gerne!

Dirk Kucharewa

Berufsbildung - Ausbildungsberatung

Tel. 0521 / 5608 - 313

dirk.kucharewa--at--hwk-owl.de