Berufe A-Z - Kraftfahrzeugmechatroniker (m/w/d)

Berufsbild

Kraftfahrzeugmechatroniker*innen sorgen dafür, dass Fahrzeuge zuverlässig und sicher unterwegs sind. Sie verbinden mechanische Arbeiten mit moderner Fahrzeugtechnik und Elektronik. Ihr Arbeitsfeld reicht von der Wartung und Reparatur bis zur Diagnose komplexer Systeme wie Motorsteuerungen, Bremsanlagen oder Assistenzsystemen. Dabei arbeiten sie mit computergestützten Prüfgeräten ebenso wie mit klassischen Werkzeugen.

Der Beruf ist zukunftsorientiert: Digitalisierung, Elektromobilität und vernetzte Fahrzeuge prägen den Alltag. Kfz-Mechatroniker*innen tragen entscheidend dazu bei, Mobilität nachhaltig und sicher zu gestalten.



Ausbildungsdauer und Ablauf

Die Ausbildung dauert in der Regel 3,5 Jahre und erfolgt dual im Betrieb und Berufskolleg. Ergänzend finden überbetriebliche Lehrgänge statt.
Die Prüfungen sind als gestreckte Abschlussprüfung organisiert:

  • Teil 1 nach etwa 18 Monaten
  • Teil 2 am Ende der Ausbildung


Wesentliche Tätigkeiten

  • Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an mechanischen, elektrischen und elektronischen Systemen
  • Warten und Instandsetzen von Fahrzeugen und deren Baugruppen
  • Prüfen von fahrzeugtechnischen Systemen mit modernen Mess- und Prüfgeräten
  • Montieren und Demontieren von Bauteilen und Baugruppen
  • Durchführen von Service- und Inspektionsarbeiten
  • Beraten von Kundinnen und Kunden zu technischen Fragen und Wartungsbedarf
  • Beachten von Sicherheits-, Umwelt- und Qualitätsstandards


Einsatzgebiete

Gemäß aktueller Ausbildungsverordnung gibt es folgende Einsatzgebiete:

  • Personenkraftwagentechnik: Arbeiten an Pkw-Systemen und Komfortelektronik
  • Nutzfahrzeugtechnik: Wartung und Reparatur von Lkw und Transportfahrzeugen
  • System- und Hochvolttechnik: Schwerpunkt auf Elektro- und Hybridfahrzeugen
  • Motorradtechnik: Instandhaltung und Diagnose von Zweirädern
  • Karosserietechnik: Arbeiten an Fahrzeugaufbauten und Karosseriesystemen


Berufliche Perspektiven

Nach der Ausbildung eröffnen sich vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten:

  • Meister*in im Kfz-Techniker-Handwerk
  • Servicetechniker*in oder Diagnosetechniker*in
  • Techniker*in für Kraftfahrzeugtechnik
  • Geprüfte*r Automobil-Serviceberater*in
  • Selbstständigkeit im eigenen Betrieb
  • und vieles mehr


Die Zukunftschancen sind hervorragend: Elektromobilität, digitale Fahrzeugtechnik und vernetzte Systeme machen den Beruf besonders attraktiv und sichern langfristig Beschäftigung.



Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

42 Monate

Ausbildungsvergütung

Aktueller Tarif (ab 01.08.2026) :
1. Lehrjahr:1070,00 €
2. Lehrjahr:1110,00 €
3. Lehrjahr:1210,00 €
4. Lehrjahr:1305,00 €

§5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

1 Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß §21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

2 Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Bitte beachten Sie hier, dass die Ausbildungsvergütung nur dann angemessen ist, wenn sie im Regelfall die Mindestausbildungsvergütung nicht unterschreitet und die Höhe der in einem Tarifvertrag geregelten Ausbildungsvergütung nicht um mehr als 20% unterschreitet. (Vgl. § 17 Berufsbildungsgesetz). Bitte nehmen Sie bei Fragen zum Thema Ausbildungsvergütung Kontakt zu unserer Ausbildungsberatung auf:

Ansprechpartner*innen Ausbildungsberatung

Urlaubsanspruch

Die Empfehlung der Handwerkskammern für den Urlaubsanspruch beträgt:

  • Im 1. Lehrjahr 13 Arbeitstage.
  • Im 2. Lehrjahr 30 Arbeitstage.
  • Im 3. Lehrjahr 30 Arbeitstage.
  • Im 4. Lehrjahr 3 Arbeitstage.

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 22,5 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 20,83 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.

Bitte beachten Sie hier, dass nach den Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes halbe Urlaubstage im Regelfall auf ganze Urlaubstage aufzurunden sind. Weiterhin ist für Ausbildungsverhältnisse, die nach der Hälfte des Kalenderjahres (30.06.) enden, der Mindesturlaubsanspruch nach den Vorgaben des BUrlG (20 Arbeitstage / 24 Werktage) zu gewähren. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die aktuellen Informationen zu den bestehenden Tarifverträgen finden Sie ebenfalls im Tarifregister.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Kraftfahrzeugmechatroniker (m/w/d): 6

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Kraftfahrzeugmechatroniker (m/w/d): 0

ÜLU-Kurse

Kursüberblick

Keine aktuell anstehenden Kurse.

Wir beraten euch gerne!

Andreas Heipieper

Berufsbildung - Ausbildungsberatung

Tel. 0521 / 5608 - 329

andreas.heipieper--at--hwk-owl.de

Überbetriebliche Ausbildung:

KursThema der UnterweisungDauer in WochenDurchführung
G-K1/15Reparaturtechnik 1 - Kfz-Elektrik1obligatorisch
G-K2/15Reparaturtechnik 2 - Kfz-Mechatronik1obligatorisch
G-K3/15Reparaturtechnik 3 - Service und Wartung an Fahrzeugen1obligatorisch
G-K4/15Reparaturtechnik 4 - Kfz-Instandsetzung1obligatorisch
K1/15Diagnosetechnik 1 - Elektrische Fahrzeugsysteme1obligatorisch
K2/15Diagnosetechnik 2 - Motormanagement1obligatorisch
K3/15Diagnosetechnik 3 - Fahrwerk/Bremse1obligatorisch
K4/15Diagnosetechnik 4 - Hochvolttechnik1obligatorisch
K5/15Diagnosetechnik 5 - Kfz-Datenübertragung1obligatorisch
K6/15Diagnosetechnik 6 - Verknüpfte Fahrzeugsysteme1obligatorisch
K7/15Karosserietechnik 1 - Verbindungstechniken1obligatorisch (Schwerpunkt Karosserie-technik)
K8/15Karosserietechnik 2 - Teilersatz1obligatorisch (Schwerpunkt Karosserie-technik)
K9/15Karosserietechnik 3 - Oberflächentechnik1obligatorisch (Schwerpunkt Karosserie-technik)

Die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildungskurse findet in den folgenden Bildungszentren statt:

Für die Stadt Bielefeld und den Kreis Gütersloh:

Handwerksbildungszentrum Brackwede Fachbereich KFZ e.V.
Arnsberger Str. 1
33647 Bielefeld
Tel.: 0521 / 41 00 37
HBZ KFZ

Für den Kreis Herford:

Bildungszentrum Metall (BZM) Kirchlengern
Spradower Weg 87
32278 Kirchlengern
Tel.: 05223/79 27 75 2
Kreishandwerkerschaft Wittekindsland

Für den Kreis Minden-Lübbecke:

Handwerksbildungszentrum Minden
Goethestraße 31
32427 Minden
Tel.: 0571/82 82 24 0
Kreishandwerkerschaft Wittekindsland

Für den Kreis Paderborn und den Kreis Höxter-Warburg:

Technologie- und Berufsbildungszentrum (tbz) Paderborn
Forum des Handwerks 1
33098 Paderborn
Tel.: 05251/70 00
Überbetriebliche Ausbildung — tbz Paderborn

Für den Kreis Lippe:

Handwerksbildungszentrum (HBZ) Lemgo
Johannes-Schuchen Straße 4
32657 Lemgo
Tel.: 05261/987 980
Handwerksbildungszentrum Lemgo