Berufe A-Z - Metallbauer (m/w/d)
Berufsbild
Metallbauer*innen sind Expert*innen für die Verarbeitung von Metall in unterschiedlichsten Formen und Anwendungen. Sie fertigen, montieren und reparieren Konstruktionen wie Türen, Fenster, Geländer, Treppen, Tore oder komplexe Stahl- und Metallkonstruktionen. Dabei verbinden sie traditionelles Handwerk mit moderner Technik: Schweißen, Schneiden, Biegen und Bearbeiten von Metall gehören ebenso dazu wie der Einsatz computergesteuerter Maschinen und digitaler Messsysteme.
Der Beruf ist vielseitig und anspruchsvoll. Metallbauer*innen arbeiten in Werkstätten, auf Baustellen und bei Kunden vor Ort. Sie tragen entscheidend zur Sicherheit, Funktionalität und Ästhetik von Gebäuden und Anlagen bei. Durch die zunehmende Bedeutung von individuellen Lösungen, Energieeffizienz und automatisierten Systemen ist dieser Beruf zukunftsorientiert und bietet spannende Perspektiven für Betriebe und Auszubildende.
Ausbildungsdauer und Ablauf
Die Ausbildung dauert in der Regel 3,5 Jahre und erfolgt im dualen System:
- Betrieb: Praktische Arbeit in Metallbauunternehmen oder Schlossereien
- Berufskolleg: Vermittlung theoretischer Grundlagen wie Werkstoffkunde, Konstruktion und Fertigungstechnik
- Überbetriebliche Lehrgänge: Ergänzende praktische Fertigkeiten, z. B. Schweißtechniken
Die Abschlussprüfung ist gestreckt:
- Teil 1: Nach ca. 18 Ausbildungsmonaten (Grundfertigkeiten und erste Projekte)
- Teil 2: Am Ende der Ausbildungszeit (komplexe Arbeitsaufgabe und Fachgespräch)
Wesentliche Tätigkeiten
- Herstellen von Metall- und Stahlkonstruktionen
- Montieren und Demontieren von Bauteilen und Baugruppen
- Schweißen, Schneiden und Biegen von Metallen
- Prüfen und Messen von Werkstücken und Konstruktionen
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen und Materialeinsatz
- Instandsetzen und Warten von Metallkonstruktionen
- Beraten von Kunden zu Konstruktionen und Materialien
Fachrichtungen
Die Ausbildung umfasst drei Fachrichtungen:
- Konstruktionstechnik: Fertigung und Montage von Stahl- und Metallkonstruktionen für Gebäude und Anlagen
- Metallgestaltung: Herstellung von dekorativen und künstlerischen Metallarbeiten wie Geländer, Tore und Möbel
- Nutzfahrzeugbau: Anfertigung und Reparatur von Fahrzeugaufbauten und Anhängern
Berufliche Perspektiven
Nach der Ausbildung eröffnen sich vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten:
- Meister*in im Metallbauer-Handwerk
- Techniker*in für Metallbau
- Fachwirt*in im Handwerk
- Selbstständigkeit mit eigenem Metallbaubetrieb
- Spezialisierung auf digitale Fertigung, Schweißtechnik oder Konstruktion mit CAD-Systemen
- und vieles mehr
Die Zukunftschancen sind hervorragend: Digitalisierung, Automatisierung und individuelle Kundenwünsche machen Metallbauer*innen zu gefragten Fachkräften. Nachhaltige Materialien und energieeffiziente Konstruktionen sind weitere Trends, die den Beruf attraktiv und zukunftssicher gestalten.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
| 1. Lehrjahr: | 945,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 1031,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 1070,00 € |
| 4. Lehrjahr: | 1175,00 € |
§5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
1 Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß §21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
2 Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.