Berufe A-Z - Parkettleger (m/w/d)
Berufsbild
Parkettleger*innen sind Spezialisten für hochwertige, langlebige und ästhetische Bodenbeläge aus Holz und anderen natürlichen Materialien. Sie gestalten Wohn- und Arbeitsräume durch das Verlegen, Schleifen, Versiegeln und Pflegen von Parkett, Dielen, Holzpflaster oder Korkböden und tragen damit wesentlich zu Komfort, Raumklima und gestalterischer Qualität bei.
In ihrem Arbeitsalltag bereiten Parkettleger*innen Untergründe vor, wählen geeignete Materialien aus, verlegen unterschiedliche Parkettarten und führen Oberflächenbehandlungen durch. Sie arbeiten mit Massiv- und Fertigparkett, Mosaikparkett, Intarsien oder Spezialbelägen und setzen moderne Maschinen wie Schleifgeräte, Sägen, Fräsen oder Klebetechnik ein. Darüber hinaus beraten sie Kundinnen und Kunden zu Design, Pflege, Akustik, Wärmedämmung und nachhaltigen Materialien.
Der Beruf verbindet handwerkliche Präzision, Materialkenntnis und gestalterisches Verständnis. Für Betriebe sind Parkettleger*innen wichtige Fachkräfte in Neubau, Modernisierung und Sanierung; für Auszubildende bietet der Beruf ein abwechslungsreiches, kreatives und zukunftssicheres Tätigkeitsfeld im Ausbauhandwerk.
Ausbildungsdauer und Ablauf
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und erfolgt im dualen System.
Im Ausbildungsbetrieb erwerben Auszubildende praktische Fertigkeiten im Verlegen verschiedener Parkettarten, im Untergrundaufbau, in Klebe-, Verankerungs- und Schleiftechniken sowie in der Oberflächenbehandlung durch Öle, Wachse oder Lacke. Die Berufsschule vermittelt theoretische Grundlagen wie Werkstoffkunde, Holzeigenschaften, Konstruktion, Feuchteschutz, Akustik, Bodenaufbauten, Arbeitsorganisation und Kundenberatung.
Überbetriebliche Lehrgänge vertiefen spezielle Techniken, beispielsweise Intarsienarbeit, Treppenstufenbelegung, Restaurierung historischer Böden oder maschinelle Schleifverfahren.
Die Ausbildung schließt mit zwei zeitlich voneinander getrennten Prüfungen ab. Die Zwischenprüfung findet in der ersten Hälfte der Ausbildung statt. Die Gesellenprüfung erfolgt am Ende der Ausbildung.
Wesentliche Tätigkeiten
- Vorbereiten und Beurteilen von Untergründen
- Verlegen von Massiv-, Mosaik-, Stab-, Fertig- und Spezialparkettböden
- Herstellen von Mustern, Intarsien und anspruchsvollen Verlegebildern
- Schleifen, Ölen, Wachsen und Lackieren von Holzoberflächen
- Einbauen von Sockelleisten, Profilen und Übergängen
- Durchführen von Sanierungs- und Restaurationsarbeiten
- Messen, Anreißen und Zuschneiden von Parkett- und Holzmaterialien
- Verankern, Kleben und Befestigen von Bodenbelägen
- Einhalten von Anforderungen an Feuchteschutz, Wärmedämmung und Akustik
- Beraten von Kundinnen und Kunden zu Gestaltung, Materialwahl und Pflege
Berufliche Perspektiven
Parkettleger*innen arbeiten in Parkettlegerbetrieben, Bodenlegerfirmen, Innenausbauunternehmen oder Sanierungsbetrieben. Die Nachfrage nach hochwertigen, nachhaltigen und langlebigen Bodenbelägen sorgt für stabile Beschäftigungsaussichten.
Weiterbildungen wie der/die Parkettlegermeister*in, Gestalter*in im Handwerk oder Fachwirt*in im Handwerk eröffnen vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Darüber hinaus sind Spezialisierungen in Restaurierung, Intarsienarbeiten, Akustikböden, Schallschutz oder nachhaltigen Holzwerkstoffen möglich.
Mit wachsender Erfahrung bieten sich Tätigkeiten in Projektleitung, Arbeitsvorbereitung, Kundenberatung oder bauleitender Funktion an.
Durch Trends wie nachhaltiges Bauen, hochwertige Innenarchitektur und langlebige natürliche Materialien bleibt der Beruf langfristig ein wertvolles, kreatives und gefragtes Tätigkeitsfeld im Ausbauhandwerk.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
| 1. Lehrjahr: | 940,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 990,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 1060,00 € |
§5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
1 Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß §21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
2 Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.