Berufe A-Z - Schilder- und Lichtreklamehersteller (m/w/d)
Berufsbild
Schilder- und Lichtreklamehersteller*innen gestalten, produzieren und montieren visuelle Werbe- und Informationssysteme. Dazu gehören Firmenschilder, Leuchtreklamen, Fahrzeugbeschriftungen, Digitaldrucke, Fassadenwerbeanlagen und Orientierungssysteme im Innen- und Außenbereich. Sie arbeiten an der Schnittstelle von Gestaltung, Handwerk und moderner Technik und sorgen dafür, dass Werbebotschaften sichtbar, ästhetisch und funktional umgesetzt werden.
Im Arbeitsalltag entwickeln Sie anhand von Kundenwünschen und Vorgaben kreative Entwürfe, wählen passende Materialien und fertigen individuelle Werbeanlagen. Dabei kommen Digitaldruckmaschinen, Folientechnik, CNC-Fräsen, Laseranlagen sowie Licht- und LED-Systeme zum Einsatz. Auch Montagearbeiten vor Ort, elektrische Anschlüsse, Wartung und Reparatur gehören zum Aufgabenfeld. Dieser Beruf verbindet kreative Gestaltung, handwerkliche Präzision und technische Kompetenz – und ist damit ein vielseitiges Tätigkeitsfeld für Betriebe wie für Auszubildende.
Ausbildungsdauer und Ablauf
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und erfolgt im dualen System. Im Ausbildungsbetrieb lernen Auszubildende Entwurfserstellung, Materialbearbeitung, Fertigungstechnik, Werbetechnik, Montageservice sowie den sicheren Umgang mit elektrischen und lichttechnischen Anlagen. Die Berufsschule vermittelt Grundlagen in Gestaltung und Typografie, Fertigungs- und Drucktechnik, Elektrotechnik, Konstruktion, Materialkunde sowie rechtlichen Vorgaben (z. B. Werbeanlagenrecht, Arbeitssicherheit).
Überbetriebliche Lehrgänge ergänzen die Ausbildung und vertiefen spezielle Techniken wie Folienverklebung, Digitaldruck, Montageverfahren oder die Einrichtung von Leuchtwerbeanlagen. Die Abschlussprüfung findet als gestreckte Prüfung statt: Teil 1 während der Ausbildung, Teil 2 am Ende, jeweils mit praktischen und schriftlichen Prüfungselementen.
Die Ausbildung schließt mit zwei zeitlich voneinander getrennten Prüfungen ab. Die Gesellenprüfung ist als gestreckte Prüfung organisiert: Teil 1 findet in der ersten Hälfte der Ausbildung statt und fließt in die Gesamtnote ein. Teil 2 folgt am Ende der Ausbildungszeit und umfasst schriftliche, praktische und fallbezogene Aufgabenstellungen.
Wesentliche Tätigkeiten
- Planen und Gestalten von Schildern, Werbeanlagen und visuellen Kommunikationsmitteln
- Erstellen von Entwürfen unter Berücksichtigung von Typografie, Farbe, Material und Corporate Design
- Durchführen von Digitaldruck-, Plotter- und Folientechniken
- Herstellen und Montieren von Schildern, Leuchtkästen, Profilbuchstaben und Lichtwerbeanlagen
- Bearbeiten von Kunststoffen, Metallen, Folien und Verbundmaterialien
- Installieren einfacher elektrischer Komponenten in Lichtwerbeanlagen
- Einrichten und Bedienen von CNC-, Fräs-, Druck- und Schneidmaschinen
- Durchführen von Montage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten vor Ort
- Dokumentieren der Arbeitsschritte und fachgerechte Kundenberatung
Berufliche Perspektiven
Schilder- und Lichtreklamehersteller*innen verfügen über breite Einsatzmöglichkeiten im Werbetechnik-Handwerk, in Produktionsbetrieben für Werbeanlagen, in Medien- und Gestaltungsagenturen sowie im Messe- oder Ladenbau. Weiterbildungen wie der/die Schilder- und Lichtreklameherstellermeister*in, Fachwirt*in oder Spezialisierungen (z. B. Folientechnik, Digitaldrucktechnik) eröffnen zusätzliche Karrierewege.
Mit wachsender Berufserfahrung sind Tätigkeiten in Projektleitung, Kundenberatung, Arbeitsvorbereitung, Mediengestaltung oder Produktionssteuerung möglich. Auch die Selbstständigkeit im Bereich Werbetechnik, Beschriftung, Digitaldruck oder Lichtwerbeanlagen ist ein attraktiver Perspektivweg. Durch wachsende Ansprüche an Markenwirkung, Design und digitale Werbetechnik bleibt dieser Beruf langfristig ein kreatives, technologisch vielseitiges und zukunftsfähiges Tätigkeitsfeld.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
| 1. Lehrjahr: | 840,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 890,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 990,00 € |
§5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
1 Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß §21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
2 Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.