Berufe A-Z - Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk (m/w/d)
So viele frische Backwaren, köstliche Süßigkeiten und leckere Fleisch- und Wurstwaren liegen einladend dekoriert in der Auslage bereit. Da fällt die Auswahl schwer. An diesem Punkt kommst du als Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk ins Spiel.
Sachkundig überzeugen
Mit einem freundlichen Lächeln sorgst du im Verkaufsraum für eine angenehme Atmosphäre, in der sich der Kunde wohl fühlt. Du berätst individuell und beantwortest alle Fragen fachkundig. Dabei ist es für dich kein Problem, dich auf deine Kunden einzustellen.
Ausbildungsinhalte
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Nutzen von Informations- und Kommunikationstechnik
- Umsetzen von lebensmittel- und gewerberechtlichen Bestimmungen
- Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
- Kundenberatung, Verkauf von Produkten
- Handhaben und Pflegen von Anlagen, Maschinen und Geräten
- Lagern und Kontrollieren von Lebensmitteln, Verpackungsmaterialien und Betriebsmitteln
- Durchführen von Geschäftsverkehr
- Durchführen von Werbung und VerkaufsförderungVerpacken und Aushändigen von Waren
- Präsentieren von Waren
- Umgang mit Waren, Fachberatung
- Herstellen von Gerichten
Ausbildungsablauf
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Zwischenprüfung: Während der Berufsausbildung ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
- Abschlussprüfung: Die Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung ab.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
$5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
1 Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß $21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
2 Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Lehrstellen/Praktika
Freie Lehrstellen
Freie Praktikumsplätze
Wir beraten euch gerne!
Berufsbildung - Ausbildungsberatung
Tel. 0521 / 5608 - 313