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Die Versorgung im Gesundheitswesen wird durch digitale Lösungen effizienter gestaltet und der Behandlungs- sowie Therapiealltag künftig vereinfacht. Mit einer personalisierten Ausweiskarte speziell für Gesundheitsberufe im Handwerk besteht die Möglichkeit, auf besonders geschützte Online-Daten oder- Dienste zuzugreifen. Der Elektronische Berufsausweis - eBA

Die Digitalisierung macht auch vor dem Gesundheitshandwerk nicht halt – insbesondere durch die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI), das digitale Netzwerk im Gesundheitswesen. Damit Betriebe und Fachkräfte sicher und datenschutzkonform auf medizinische Informationen zugreifen und digitale Anwendungen nutzen können, sind zwei zentrale Komponenten erforderlich: der elektronische Berufsausweis (eBA) und die SMC-B-Karte.
Auf dieser Seite erfahren Sie, was sich hinter diesen Begriffen verbirgt, wofür sie benötigt werden und wie Sie eBA und SMC-B unkompliziert beantragen können.

Was ist der elektronische Berufsausweis eBA?

Der eBA ist eine personenbezogene Chipkarte im Scheckkartenformat zur persönlichen Authentifizierung und zur elektronischen Signatur von TI-Anwendungen der Gesundheitsberufe im Handwerk. Der Nachweis der Zugehörigkeit zum Beruf ist wie bei (Zahn-)Ärzt*innen und Apotheker*innen über den elektronischen Heilberufsausweis notwendig, da der Gesetzgeber vorgegeben hat, dass ein Zugriff auf die medizinischen Anwendungen der TI grundsätzlich nur durch berechtigte Personen erfolgen darf.

In den Zertifikaten des eBA werden erforderliche personenbezogene Daten gespeichert. Dazu zählen neben dem vollständigen Namen und der Berufsgruppe, die Telematik-ID. Hierbei handelt es sich um eine eindeutig zugewiesene Nummer der berechtigten Person in der TI.
Mit dem eBA können Nutzer*innen grundsätzlich auf die verschiedenen Anwendungen der TI und Daten, die auf der eGK eines Patienten abgespeichert sind, zugreifen. Erster Anwendungsfall und somit das erste Anwendungserfordernis wird die eVerordnung sein. Die Zentralfachverbände der Gesundheitshandwerke setzten sich darüber hinaus für eine verbindliche Zuteilung von Lese- und Schreibrechten bei der ePA für alle Gesundheitshandwerke eins, um eine schnellere und insbesondere bessere Versorgung auf Basis der einsehbaren Anamnese zu ermöglichen.
Der Gesetzgeber verpflichtet alle Gesundheitshandwerke ab 1. Juli 2027 an der papierlosen Versorgung durch die eVerordnung teilzunehmen. Um jedoch an die TI angeschlossen zu werden, muss mit dem eBA die Security Module Card Typ B (SMC-B) beantragt werden.
Der eBA ist für Personen, die eine berufliche Qualifizierung zur Ausübung eines Gesundheitsberufes vorweisen können.
Der Nachweis erfolgt durch Eintragung in die Handwerkrolle als qualifizierte Inhaber*in oder Betriebsleiter*in eines Betriebs eines entsprechenden Gesundheitshandwerks. Ein eBA darf ausschließlich für die eigene Person beantragt werden.
 

Was ist die SMC-B-Karte?

Die SMC-B, also die Secure Module Card für Betriebsstätte, ist ein elektronischer Institutionsausweis, welcher Praxen und Gesundheitsbetriebe mit der Telematikinfrastruktur vernetzt. SSie ist zwingend erforderlich, damit die TI-In­stalla­tion vorgenommen werden kann und dem Betrieb der Zugriff auf vertrauenswürdige Daten sowie eine sichere Kommunikation im Medizinwesen gewährleistet werden kann. Um die SMC-B beantragen zu können, muss eine Personenverknüpfung zu Betriebsleiter*in oder Geschäftsinhaber*in vorhanden sein. Außerdem sollte es im Betrieb bereits eine Person geben, die einen eHBA besitzt. 

Pro Betriebstätte oder Nebenbetriebsstätte wird jeweils eine SMC-B für die TI-Installation benötigt. Die Laufzeit der Zertifikate der SMC-B beträgt ebenfalls maximal fünf Jahre. Für die SMC-B gibt es im Gegensatz zum eBA keinen Reserveausweis.

Der Antrag auf Herausgabe einer SMC-B ist ausschließlich Betriebsinhaber*innen oder vertretungsberechtigten Beschäftigten eines Betriebs des zur Handwerksordnung gestattet. Für die Beantragung der SMC-B muss bereits ein gültiger eBA der beantragenden Person vorliegen.
Auch hierbei ist die Handwerkskammern die Herausgeberin. Die SMC-B kann wie der eBA ausschließlich über den geschützten Mitgliederbereich und das dort zur Verfügung gestellte Online-Antrags-Portal der jeweils zuständigen Handwerkskammer beantragt werden. Die Produktion der SMC-B und Bereitstellung der PIN erfolgt durch den qVDA.
Der qVDA, ein qualifizierter Vetrauensdienstanbieter, ist gemäß eIDAS-Verordnung der Europäischen Union zuständig für die Produktion von eBA und SMC-B und stellt alle notwendigen technischen Zertifikate, digitalen Signaturen sowie Antrags- und Freigabeportale sowohl den Antragsstellern als auch der zuständigen Sachbearbeitung in der jeweiligen Handwerkskammer zur Verfügung.
 


eBa und SMC-B bei der Handwerkskammer OWL beantragen:

1. Antrag eBA stellen

Der eBA kann im Kundenportal beantragt werden.

Für die Beantragung müssen Sie sich zuerst anmelden.









2. Antrag für SMC-B (Security Module Card Typ B) stellen

Wichtig! Für die Beantragung der SMC-B Card müssen Sie sicherstellen, dass es in Ihrem Betrieb einen Mitarbeiter gibt, der im Besitz eines elektronischen Berufsausweises ist. Der im eBA hinterlegte Beruf muss mit der gewünschten SMC-B übereinstimmen. Sollten Sie keinen passenden eBA nachweisen können, wird Ihr Antrag für eine SMC-B kostenpflichtig abgelehnt.

Für die Beantragung müssen Sie sich zuerst anmelden.



Ihre Ansprechsperson zum Thema eBA:

Michael Wiemers

Wirtschaftsförderung und Recht - Handwerksrolle

Tel. 0521 / 5608 - 220

michael.wiemers--at--hwk-owl.de