Die Versorgung im Gesundheitswesen wird durch digitale Lösungen effizienter gestaltet und der Behandlungs- sowie Therapiealltag künftig vereinfacht. Mit einer personalisierten Ausweiskarte speziell für Gesundheitsberufe im Handwerk besteht die Möglichkeit, auf besonders geschützte Online-Daten oder- Dienste zuzugreifen. Der Elektronische Berufsausweis - eBA
Die Digitalisierung macht auch vor dem Gesundheitshandwerk nicht halt – insbesondere durch die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI), das digitale Netzwerk im Gesundheitswesen. Damit Betriebe und Fachkräfte sicher und datenschutzkonform auf medizinische Informationen zugreifen und digitale Anwendungen nutzen können, sind zwei zentrale Komponenten erforderlich: der elektronische Berufsausweis (eBA) und die SMC-B-Karte.
Auf dieser Seite erfahren Sie, was sich hinter diesen Begriffen verbirgt, wofür sie benötigt werden und wie Sie eBA und SMC-B unkompliziert beantragen können.
Was ist der elektronische Berufsausweis eBA?
Der eBA ist eine personenbezogene Chipkarte im Scheckkartenformat zur persönlichen Authentifizierung und zur elektronischen Signatur von TI-Anwendungen der Gesundheitsberufe im Handwerk. Der Nachweis der Zugehörigkeit zum Beruf ist wie bei (Zahn-)Ärzt*innen und Apotheker*innen über den elektronischen Heilberufsausweis notwendig, da der Gesetzgeber vorgegeben hat, dass ein Zugriff auf die medizinischen Anwendungen der TI grundsätzlich nur durch berechtigte Personen erfolgen darf.
Was ist die SMC-B-Karte?
Die SMC-B, also die Secure Module Card für Betriebsstätte, ist ein elektronischer Institutionsausweis, welcher Praxen und Gesundheitsbetriebe mit der Telematikinfrastruktur vernetzt. SSie ist zwingend erforderlich, damit die TI-Installation vorgenommen werden kann und dem Betrieb der Zugriff auf vertrauenswürdige Daten sowie eine sichere Kommunikation im Medizinwesen gewährleistet werden kann. Um die SMC-B beantragen zu können, muss eine Personenverknüpfung zu Betriebsleiter*in oder Geschäftsinhaber*in vorhanden sein. Außerdem sollte es im Betrieb bereits eine Person geben, die einen eHBA besitzt.
Pro Betriebstätte oder Nebenbetriebsstätte wird jeweils eine SMC-B für die TI-Installation benötigt. Die Laufzeit der Zertifikate der SMC-B beträgt ebenfalls maximal fünf Jahre. Für die SMC-B gibt es im Gegensatz zum eBA keinen Reserveausweis.
eBa und SMC-B bei der Handwerkskammer OWL beantragen:
Ihre Ansprechsperson zum Thema eBA:
Wirtschaftsförderung und Recht - Handwerksrolle
Tel. 0521 / 5608 - 220