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EQ-Einstiegsqualifizierung

Jugendliche, die im laufenden Jahr ein Schulabschluss- bzw. Schulabgangszeugnis erhalten haben und zum 30.09. keine Ausbildungsstelle gefunden haben, können ab dem 01.10. ein 6- bis 12-monatiges Praktikum als Einstiegsqualifizierung in einem Ausbildungsberuf absolvieren. Jugendliche aus früheren Schulentlassungs­jahrgängen können ab dem 01.08. eine EQ beginnen. Betriebe, die ein solches Praktikum anbieten, können dafür vom Bund (Agentur für Arbeit) finanzielle Unterstützung erhalten. Einzelheiten regelt die am 28.07.2004 erlassene "Richtlinie zur Durchführung des Sonderprogramms Einstiegsqualifizierung Jugendlicher" in der Fassung vom 12.01.2007.

Einstiegsqualifizierung ist keine Berufsausbildung, sondern ein Langzeitpraktikum. Daher wird auch kein Berufsausbildungsver­trag, sondern ein versicherungspflichtiger Qualifizierungsvertrag über die Dauer von mindestens sechs und maximal zwölf Monaten abgeschlossen. Ein von uns entwickeltes Vertragsformular sowie einen Mustervertrag senden wir Dir gerne zu (Download s. unten). Kommt es zum Vertragsschluss, ist eine Kopie des Vertrages direkt an die Handwerks­kammer zur Registrierung weiterzuleiten.
Wir empfehlen, den Teilnehmer*innen während der Einstiegsqualifizierung eine Vergütung von 80% der tariflichen Ausbildungsvergütung bzw. Mindestausbildungsvergütung zu gewähren. Arbeitgeber*innen können über den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit prüfen, ob Fördermöglichkeiten nach SGB III, §54a Einstiegsqualifizierung bestehen. Die Qualifizierungsmaßnahme kann regelmäßig mit max. 262,00 Euro/Monat bezuschusst werden,  zuzüglich eines Anteils am pauschalisierten Gesamtsozialversicherungsbeitrag von 131,00 Euro (Stand 01.08.2022).  
Alle Informationen zur Förderung, den möglichen Teilnehmer*innen und zur Antragstellung finden Sie  unter diesem Link.
Bitte nehmen Sie vor Beginn der Maßnahme Kontakt mit dem Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit auf. Dort wird geprüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Im Anschluss werden Sie schriftlich informiert, ob Sie einen Zuschuss erhalten.
Nur bis zum Ablauf des Schuljahres in dem der Jugendliche das achtzehnte Lebensjahr vollendet.

Vermittelt werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die als berufstypische Standardaufgaben Teil eines anerkannten Aus­bildungs­berufes sind und in dem dazugehörigen Ausbildungsrahmenplan konkret beschrie­ben werden. Weitere Informationen zu den Inhalten der jeweiligen Qualifizierungsbausteine können Sie dem folgenden Link entnehmen:

 Rahmenlehrpläne zur Einstiegsqualifizierung und Qualifizierungsbausteine

Der Betrieb stellt für jeden Qualifizierungsbaustein, der mit „Erfolg“ oder „gutem Erfolg“ im Rahmen der Einstiegsqualifizierung absolviert wurde, ein betriebliches Zeugnis aus. Ein Zeug­nismuster erhältst Du bei der Handwerkskammer. Wenn der Qualifizierungsvertrag vom Be­trieb der Kammer zugesandt wurde, stellt die Kammer auf Antrag des Betriebes außerdem ein Zertifikat über die Teilnahme und die angebotenen In­halte der Einstiegsqualifizierung aus, wenn min­destens ein Qualifizierungsbaustein erfolgreich abge­schlos­sen wurde oder wenn bei vorzeitiger Beendigung der Einstiegsqualifizierung die Mindestdauer von 6 Monaten erreicht wurde.
Hat sich ein Jugendlicher, der für eine Einstiegsqualifizierung in Frage kommt, bei dem Betrieb gemeldet, sollte sich der Betrieb zunächst über die für seinen Bereich in Frage kommenden Qualifizierungsbausteine informieren und die Dauer festlegen. Hierbei hilft die Handwerkskammer. Anschließend sollte der Antrag auf Förderung bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Wird die Förderung bewilligt, kann der Qualifizierungs­vertrag abgeschlossen werden, der dann bei der Handwerkskammer einzureichen ist.
Eine Einstiegsqualifizierung kann mit maximal 6 Monaten auf die spätere Ausbildungsdauer im entsprechenden Ausbildungsberuf angerechnet werden unter der Voraussetzung, dass fachbezogener Berufsschulunterricht stattgefunden hat. Als Nachweis ist das Berufsschulzeugnis vorzulegen.


 Bei Rückfragen helfen unsere Ausbildungsberater*innen gerne weiter