Gesetzesentwurf zur Änderung der Handwerksordnung
HWK OWL

Gesetzesentwurf zur Änderung der Handwerksordnung

09.10.2019

„Die Handwerkskammer OWL begrüßt den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurf zur Änderung der Handwerksordnung. Dieser bereitet den Weg für die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf zulassungsfreien Handwerken. Durch die Neufassung der Handwerksordnung und das damit verbundene „Ja zum Meister!“ bekommen diese zwölf Handwerke, aber auch das Gesamthandwerk wieder die Anerkennung, die unserem Wirtschaftszweig zusteht. Handwerk und Gesamtwirtschaft stehen vor großen Herausforderungen, die nur mit mehr Qualität und höherer Qualifizierung bewältigt werden können.“

 

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung der Handwerksordnung, ist die Grundlage geschaffen, die Meisterpflicht in den folgenden zwölf Gewerken wieder einzuführen:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Glasveredler
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Raumausstatter
  • Orgel- und Harmoniumbauer

Für Betriebe, die vor 2020 gegründet wurden, ist eine Bestandsschutzregelung vorgesehen. Zudem soll eine Zuordnung der als handwerksähnliche Gewerbe geführten Bestatter, Holz- und Bautenschutz und Kosmetiker in die Anlage B1 der Handwerksordnung (HwO) und somit zum zulassungsfreien Vollhandwerk erfolgen.

Die Neuregelung soll 5 Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden. Dann soll geprüft werden, ob sich die Wiedereinführung als Stärkungsmaßnahme für die 12 Gewerke bewährt hat und noch weitere Gewerke aus der Anlage B1 unter Meisterpflicht  gestellt werden sollen.