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20. August 2026Kommunale Auftragsvergabe

Seit Anfang 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen ein neuer Rahmen für die kommunale Auftragsvergabe im Unterschwellenbereich. Die 52 Städte und 18 Gemeinden in Ostwestfalen-Lippe sowie die sechs Kreisverwaltungen erhalten dadurch mehr Gestaltungsspielraum. Damit dieser verantwortungsvoll genutzt werden kann, ist umsichtiges Handeln gefragt. Eine aktuelle Broschüre bietet hierfür eine praktische Hilfestellung.

Die neuen Freiheiten im Unterschwellenvergaberecht können ihr volles Potenzial nur dann entfalten, wenn die Vergabestellen in den Kreis-, Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie das regionale Handwerk und die Handwerksorganisationen miteinander im Gespräch bleiben.

Die Handwerkskammer OWL weist darauf hin, dass ein mittelstandsfreundlicher Weg oftmals auch der wirtschaftlichere ist. Fachlosvergaben stärken den Wettbewerb, schlanke Verfahren senken den Aufwand und die Kosten auf beiden Seiten. Die neue Broschüre bündelt Praxishinweise und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf. Die Handwerkskammer dankt den Vergabestellen für ihre Bereitschaft, diesen Weg partnerschaftlich mitzugehen.

Weitere Infos und die Broschüre gibt es hier.