Neufassung der Meistergründungsprämie
03.02.2021
Gründen wird für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister in Nordrhein-Westfalen (NRW) nicht nur einfacher, sondern finanziell auch attraktiver: Die Förderung wird von bislang 7.500 Euro auf bis zu 10.500 Euro erhöht. Insgesamt stehen mit der Neufassung der Meistergründungsprämie NRW im Landeshaushalt in den nächsten drei Jahren 13,5 Millionen Euro bereit. Gefördert werden Meisterinnen und Meister, die sich selbständig machen, einen Betrieb übernehmen oder sich an einem bestehenden Unternehmen mit mindestens 50 Prozent beteiligen. Bereits ab einer Mindestinvestitionssumme von 12.000 Euro (bisher: 15.000) wird eine Förderung von 8.400 Euro gewährt. Der Höchstbetrag von 10.500 Euro wird ab einer Investitionssumme von 15.000 Euro gewährt.
Die 1995 eingeführte Meistergründungsprämie ist eines der erfolgreichsten Instrumente der Gründungs- und Arbeitsmarktförderung in Nordrhein-Westfalen. Mehr als 18.000 Existenzgründungen wurden damit im Handwerk gefördert, rund 69.000 Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze wurden geschaffen oder gesichert.
Wie bisher ist die Gewährung der Meistergründungsprämie an eine Existenzgründungsberatung bei der zuständigen Handwerkskammer sowie an die Schaffung oder Sicherung von Arbeits- bzw. Ausbildungsplätzen geknüpft. Weitergehende Information zur neuen Meistergründungsprämie sowie die notwendigen Antragsunterlagen und FAQs sind auf denWebseiten der Bewilligungsstelle, der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) zu finden.