Digitaler Ausbildungsvertrag
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Online-Ausbildungsvertrag

Für Ausbildungsverhältnisse

Vertragsunterlagen erstellen

Spätestens zu Beginn der Ausbildung legen Ausbildungsbetriebe die wesentlichen Inhalte des Ausbildungsvertrages schriftlich nieder.

Hinweis:

Unsere bekannte Online-Eingabemaske zur Erstellung von Vertragsunterlangen sowie die Ausbildungsvertrag-Übersicht im Log in Bereich steht leider noch nicht wieder zur Verfügung. Wir arbeiten daran, diesen Service schnellstmöglich wieder bereit zu stellen. Bitte nutzen Sie, bis wir diesen Service wieder anbieten können, die folgende Übergangslösung:

1. Schritt: Laden Sie sich unsere Mustervertragsunterlagen für Ausbildung oder Umschulung (ausfüllbare PDF-Datei) herunter und füllen diese aus

 

(bitte beachten Sie die speziellen Verfahrenshinweise für Umschulungsverhältnisse im PDF Dokument)


2. Schritt: Berufsausbildungsvertrag (Niederschrift über die Berufsausbildung)

Bitte drucken Sie die Seiten 2 - 5 (Ausbildungsvertrag, weitere Vertragsbestimmungen, Merkblatt) mehrfach in der Anzahl der Vertragspartner*innen aus. Nach der Unterzeichnung durch alle Vertragspartner*innen (bei minderjährigen Aus­zu­bil­den­den auch die gesetzlichen Vertreter*innen), händigen Sie bitte umgehend allen Vertragspart­nern/Ver­trags­partnerin­nen ein Original aus!

 

3. Schritt: Antrag auf Eintragung in die Lehrlingsrolle

Bitte drucken Sie die Seite 1 „Antrag auf Eintragung in die Lehrlingsrolle“ aus und versehen diese mit der Unterschrift des Betriebes.

 

4. Schritt: Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse beantragen

Stellen Sie folgende Unterlagen in digitaler Form! zusammen:

  •  Ausbildungsvertrag (Seiten 2 - 5; von allen Vertragspartnern/Vertragspartnerinnen unterschrieben)
  • „Antrag auf Eintragung in die Lehrlingsrolle“ (Seite 1; mit Unterschrift des Betriebes)
  • zusätzlich, sofern zutreffend:
    • für Auszubildende unter 18 Jahren: ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach § 32
                        Absatz 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes
    • bei Anrechnung einer Vorbildung auf die Ausbildungsdauer bzw. einer gewünschten Verkürzung der
        Ausbildungsdauer: Nachweise über die Vorbildung/den erworbenen Schulabschluss
    • bei ausbildungsintegriertem Studium: Studienverlaufsplan, Immatrikulationsbescheinigung
    • Nachweis der Agentur für Arbeit über das Erfordernis der Ausbildung zum/zur Fachpraktiker*in
    • Nachweise über die erworbene Ausbildungsberechtigung bei erstmalig benannten Ausbildern/Ausbilderinnen
    • zusätzliche Vereinbarungen der Vertragspartner*innen zum Ausbildungsvertrag
    • betrieblicher Ausbildungsplan, sofern dieser nicht bereits der zuständigen Stelle vorliegt

     

5. Schritt: Unterlagen bei der HWK einreichen

Laden Sie die Unterlagen gebündelt in einer Datei im PDF-Format, vorzugsweise im Kund*innenportal, hoch:

www.handwerk-owl.de  "Für Betriebe" "Dokumente hochladen

Alternativ können Sie das Mailpostfach ausbildungsvertrag@hwk-owl.de nutzen.

 

6. Schritt: Eintragung abwarten und Eintragungsbescheid aushändigen

Über die Eintragung in die Lehrlingsrolle erhalten Ausbildungsbetriebe von der Handwerkskammer zwei Eintragungsvermerke und händigen dem*der Auszubildenden das vorgesehene Exemplar aus. Diese Dokumente stehen nach der Eintragung im Kund*innenportal zum Download zur Verfügung oder werden per Mail versendet.  

 

Wichtige Hinweise:
  • Melden Sie Auszubildende beim Berufskolleg www.schueleranmeldung.de und beim Sozialversicherungsträger an.
  • Sobald sich Änderungen im Vertragsverhältnis ergeben (z. B. durch Umzug, Heirat) informieren Sie die Hand­werks­kam­mer bitte umgehend per Mail. Gleiches gilt bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses unter Benennung von Datum und Grund, damit eine Löschung in der Lehrlingsrolle vorgenommen werden kann.
  • Bitte händigen Sie dem*der Auszubildenden einen Ausdruck der Ausbildungsverordnung aus. Sie finden diese unter www.bibb.de   „Die Themen“   „Berufe“.

 

Hilfe bei Rückfragen erhalten Sie unter: Telefon: 0521/ 5608 – 333, E-Mail: ausbildungsvertrag@hwk-owl.de



Zum Ausfüllen werden zwei Betriebsnummern benötigt. Die Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit (SGB Nummer) finden Arbeitgeber*innen als AG-Nummer auf den monatlichen Mitteilungen an die Sozialversicherung. Die Betriebsnummer der HWK steht auf der  Handwerkskarte oder im Beitragsbescheid.



Allgemeine Hinweise bei Ausbildung und Umschulung:

  • Betriebe müssen Auszubildenden/Umschülern eine aktuelle Ausbildungsverordnung zur Verfügung stellen. Diese stehen für alle Berufe unter  www.bibb.de zum Download zur Verfügung.
  • Hilfestellungen zu diversen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Erstellung von Vertragsformularen liefern folgende FAQ's.  
  • Die Einreichung von Dokumenten bei der Handwerkskammer unmittelbar nach Vertragsabschluss führt zu einer zeitlichen Entzerrung von eingehenden Anträgen. Das beschleunigt in der Regel den Bearbeitungsprozess.
  • Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Ausbildungsberatung.


Für Umschulungsverhältnisse:

Die Rahmenbedingungen der beruflichen Umschulung weichen an verschiedenen Stellen von Ausbildungsverträgen ab. Rechtlich handelt es sich um Arbeitsverträge, die schriftlich dokumentiert, unterzeichnet und den Vertragspartnern vorliegen müssen. Eine berufliche Umschulung wird der Handwerkskammer spätestens vor Beginn durch Betriebe/Bildungsträger „angezeigt“. Für die Erstellung der erforderlichen Unterlagen empfehlen wir folgende Vorlage: 

 Vertragsunterlagen für eine berufliche Umschulung

Die ausgefüllten Dokumente werden im PDF-Format zusammengefasst und im Kundenportal hochgeladen (vgl. „Für Ausbildungsverhältnisse“)

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  1. Eine Kopie des Umschulungsvertrages + ggf. Anlagen
  2. Antrag „Anzeige einer beruflichen Umschulung“ 
  3. Ggf. Sonstige Anlagen

Die Handwerkskammer erfasst die wesentlichen Daten von allen Umschulungsverhältnissen ihres Bezirks in einem separaten Verzeichnis, um z. B. die Umschulungsprüfungen zu organisieren. Über die Erfassung in dieses Verzeichnis stellt die HWK für die Vertragspartner*innen je eine Bestätigung aus. Die Eintragungsbelege werden von der HWK im Kundencenter zum Download zur Verfügung gestellt. Betriebe/Bildungsträger händigen das vorgesehene Exemplar an ihre*n Umschüler*in aus.



Datenschutz

Unsere Angaben zur Transparenz nach Art. 13/14 DSGVO können Sie gerne hier einsehen.