Kfz-Förderung
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Sonderförderung für Batterie- und Brennstoffzellenfahrzeuge

18.08.2021

Das Land Nordrhein-Westfalen hat ein Sonderprogramm zur Förderung von Batterie- und Brennstoffzellenfahrzeugen aufgelegt. Darauf weist die Handwerkskammer OWL hin. Kleine und mittlere Unternehmen können Zuschüsse auf den Kaufpreis von 50 Prozent bei Batteriefahrzeugen und 80 Prozent bei Brennstoffzellenfahrzeugen erhalten. Die Förderung beim Leasing erfolgt als einmaliger Zuschuss bis maximal 100 Prozent der im Leasingvertrag festgelegten Anzahlung – begrenzt auf die Fördersumme, die sich beim Kauf ergeben würde. Gefördert werden Nutzfahrzeuge der Klassen N1 bis N3 und Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen zuzüglich Fahrer der Klassen M2 und M3. Anträge können voraussichtlich von September an drei Monate lang gestellt werden.

Am 26. August 2021 (15:00 Uhr bis 16:00 Uhr) läuft ein Web-Seminar zu dem neuen Förderprogramm, organisiert von ElektroMobilität NRW. Die Antragstellung erfolgt über die Bezirksregierung Arnsberg, eine Beauftragung oder der Abschluss eines Kaufvertrages dürfen erst erfolgen, wenn der Antrag bewilligt wurde oder eine Erlaubnis der Bezirksregierung vorliegt. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nicht möglich. Die Mittel des aus einem EU-Sondertopf (EUREACT) gespeisten Förderprogramms sind allerdings begrenzt. Maximal 25 Millionen Euro an Fördermitteln können bewilligt werden.

 Weitere Infos und Anmeldung zum Web-Seminar



Ansprechpartner in der Handwerkskammer

Henning Horstbrink

Wirtschaftsförderung und Recht - Berater für Innovation und Technologie

Tel. 0521 / 5608 - 118

henning.horstbrink--at--hwk-owl.de