Baustelle Campus Handwerk mit Kran
HWK OWL
Die Bauarbeiten auf dem Campus Handwerk

21. November 205Vergabereform darf den Mittelstand nicht ausschließen

Der Deutsche Bundestag entscheidet in Kürze über das sogenannte Vergabebeschleunigungsgesetz. Die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld bewertet den Gesetzesentwurf als ausgewogen und schließt sich dem Appell der Verbände der mittelständischen Bau- und Planungswirtschaft an, das Gesetz ohne die vom Bundesrat geforderten Verschärfungen zulasten des Mittelstands zu verabschieden. „Der Mittelstand darf bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nicht benachteiligt werden“, betont Peter Eul, Präsident der Handwerkskammer in Bielefeld. Die Aufteilung der Vergabe in mittelstandsgerechte Lose garantiere seit über 70 Jahren einen fairen Wettbewerb und sichere das verfassungsrechtliche Gleichheitsprinzip. „Wenn der handwerkliche Mittelstand ausgeschlossen wird, verlieren Kommunen Einnahmen und Stabilität. So vertiefen sich die bereits vorhandenen Risse im wirtschaftlichen Fundament Deutschlands“, betont Peter Eul.