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Bildungsscheck
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Bildungsscheck NRW

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung weiterhin Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung. Grundsätzlich gilt:

  • Die Beschäftigten müssen in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten.
  • Die Kosten für berufliche Weiterbildungen werden bis zur Hälfte gefördert.
  • Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro.
  • Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang.

Betrieblicher Zugang zum Bildungsscheck NRW

Beim betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck wird der Betrieb beraten und der Betrieb trägt den Eigenanteil. Gefördert werden Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalente).

  • Anzahl: max. zehn Bildungsschecks im Kalenderjahr
  • Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500 Euro pro Bildungsscheck
  • Zielgruppe: Beschäftigte
  • Es werden neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Online-Seminare) und E-Learning in beiden Zugängen gefördert. Bisher wurden nur zertifizierte Fernlerngänge zugelassen.
  • Es werden innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) gefördert. 

Individueller Zugang zum Bildungsscheck NRW

Beim individuellen Zugang zum Bildungsscheck NRW wird die bzw. der Beschäftigte selbst beraten und trägt den Eigenanteil.

  • Beschäftigte und Berufsrückkehrende können jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten.
  • Selbstständige können ebenfalls jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten.
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf i.d.R. € 40.000 Euro nicht überschreiten (€ 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).
  • Es werden neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Online-Seminare) und E-Learning gefördert. 


 Informationen des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen



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